Grillen in Sindelfingen: Im Wald darf wieder gegrillt werden
Die Stadt Sindelfingen hebt das Grillverbot an öffentlichen Grillplätzen auf. Die Brandgefahr hat sich inzwischen entschärft.

An den öffentlichen Grillstellen darf wieder Grillgut aufgelegt werden. (Symbolfoto)
Christophe Gateau/dpa- Sindelfingen erlaubt wieder Grillen an Grillstellen im Stadtwald und auf Grünflächen.
- Grund ist die entschärfte Brandgefahr – die Regelung gilt mit sofortiger Wirkung.
- Weiterhin gilt: Vom 1. März bis 31. Oktober ist Rauchen im Wald grundsätzlich verboten.
- Feuer nur an offiziellen Feuerstellen, mitgebrachte Grills sind nicht gestattet.
- Feuer stets beaufsichtigen und vollständig löschen – bei Brand die 112 alarmieren.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
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Mit sofortiger Wirkung gestattet die Stadt Sindelfingen wieder das Grillen an den Grillstellen des Stadtwaldes und an allen Grillstellen auf öffentlichen Grünflächen. Witterungsbedingt bestehe im Wald und auf Grünflächen vorläufig keine erhöhte Brandgefahr mehr, heißt es in einer Rathausmitteilung.
Gleichzeitig bittet die Stadt Sindelfingen weiterhin besonders Waldbesucher, die folgenden Verhaltensregeln des Landeswaldgesetzes zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
- Nicht gestattet ist das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
- Bei einem Brand sofort die Feuerwehr (112) benachrichtigen.