Wegen Trockenheit und Hitze: Stadt Sindelfingen verhängt Grillverbot an öffentlichen Grillplätzen

Grillstellen auf öffentlichen Grünflächen und im Stadtwald dürfen bis auf weiteres nicht genutzt werden.
imago images/Geisser- Sindelfingen untersagt wegen Trockenheit das Grillen auf allen öffentlichen Grillstellen.
- Stadtwald und Grünflächen sind besonders gefährdet – Funkenflug kann Brände rasch ausbreiten.
- Verbot gilt ab sofort; Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit.
- Sitzgelegenheiten bleiben nutzbar. Bei Brand: Feuerwehr 112 alarmieren und Standort nennen.
- Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober Rauchverbot; nur offizielle Feuerstellen sind erlaubt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Stadt Sindelfingen untersagt wegen hoher Brandgefahr im Wald und auf Grünflächen mit sofortiger Wirkung das Grillen an den Grillstellen des Stadtwaldes und an allen Grillstellen auf öffentlichen Grünflächen.
Der städtische Forst, das Amt für Grün und Umwelt und die Feuerwehr Sindelfingen stufen das Risiko eines Wald- oder Flächenbrandes wegen der lang anhaltenden Trockenheit derzeit als sehr hoch ein. Deshalb können eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein Grillfeuer verheerende Folgen haben. Die Böden in Wald und Grünanlagen sind durch die Hitze knochentrocken, verdorrtes Gras und Laub können schnell Feuer fangen. Durch den besonders gefährlichen Funkenflug kann sich ein Feuer rasend schnell ausbreiten. Das Grillverbot zum Schutz des Stadtwaldes und der Grünflächen sei daher notwendig, teilt das Sindelfinger Rathaus mit.
Wer trotz des Verbots Grillstellen nutzt oder die angebrachten Absperrungen und Schilder beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Sitzgelegenheiten an den Grillplätzen dürfen weiterhin genutzt werden.
Im Brandfall seien sofort die Feuerwehr zu alarmieren und der genaue Standort sowie relevante Informationen zum Brand mitzuteilen.
Die Stadt Sindelfingen bittet insbesondere Waldbesucher, unbedingt die folgenden Verhaltensregeln des Landeswaldgesetzes zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Grillverbote sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
- Bei einem Brand sofort die Feuerwehr 112 benachrichtigen
Für die vorübergehende Einschränkung bittet die Stadtverwaltung um Verständnis.