Windenergie Kreis Böblingen
: Stadtwerke Stuttgart reichen Antrag für Windpark bei Jettingen ein

Die Planung von Windrädern im Kreis Böblingen nimmt Fahrt auf. Nach den Stadtwerken Sindelfingen haben zwei weitere Projektierer Genehmigungsanträge gestellt.
Von
Anke Kumbier
Stuttgart
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Die Planung von Windrädern im Kreis Böblingen schreitet voran.

picture alliance/dpa

Die Stadtwerke Sindelfingen haben am vergangenen Freitag den ersten Genehmigungsantrag für Windkraftanlagen im Kreis Böblingen beim Landratsamt eingereicht. Zwei weitere Windparkprojektierer sind ihnen gefolgt, wie Sprecherin Rebecca Kottmann auf Nachfrage mitteilt. Zum einen das hessischen Unternehmen iterra, das bei Rutesheim-Perouse einen Windpark plant, zum anderen die Stadtwerke Stuttgart, die im Staatsforst bei Jettingen Windräder aufstellen möchten.

Der Jettinger Windpark ist neben dem möglichen Windpark im Herrenberger Spitalwald geplant – und dem Herrenberger Vorhaben um einige Schritte voraus. So stellt sich in der Gäustadt gerade die Frage, ob die Pläne überhaupt weiterlaufen. Das hängt maßgeblich vom Ausgang des Bürgerentscheids am 13. Juli ab. Dann können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, ob die kommunalen Flächen im Spitalwald an einen Projektierer verpachtet werden sollen oder nicht.

Diese Entscheidungsmöglichkeit haben die Jettinger nicht, da sich die Waldflächen im Eigentum von ForstBW und nicht der Kommune befinden. Die Stadtwerke Stuttgart planen dort als Projektierer und mögliche Betreiber fünf Anlagen mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 261 Metern. Sie gehen davon aus, dass die Windräder 27 000 Zweipersonenhaushalte im Jahr mit Strom versorgen könnten.

Datum vermutlich kein Zufall

Das Unternehmen iterra will neben der A 8 bei Rutesheim-Perouse drei Windräder bauen, die Stadtwerke Sindelfingen planen im Wald zwischen der ehemaligen Deponie „Dachsklinge“ und der A 8 fünf Anlagen.

Dass bis Ende Juni gleich drei Genehmigungsanträge beim Landratsamt eingetroffen sind, dürfte am Datum liegen. Denn Anträge, die bis zum 30. Juni eingereicht werden, fallen noch unter die EU-Notfallverordnung. Sie sieht für den Bau von Windkraftanlagen ein vereinfachtes Verfahren vor.

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