Diskussion um Tempo 30 in Kirchheim: Oberbürgermeister widerspricht: Gemeinderatsbeschluss sei rechtswidrig

Tempo 30 gilt am Alleenring in Kirchheim – das finden nicht alle gut.
Markus BrändliSeit ein paar Jahren gilt auch auf immer mehr Hauptstraßen in Kirchheim Tempo 30, beispielsweise am Alleenring. Doch so mancher würde offenbar gerne schneller fahren. Ein Beschluss des Gemeinderats sieht vor, dass das Limit künftig nur nachts gilt, während tagsüber Tempo 50 gefahren werden kann. Doch Oberbürgermeister Pascal Bader widerspricht dem. Nun muss das Gremium erneut zu dem Thema tagen.
Auslöser der Diskussion ist ein Antrag der CDU im Gemeinderat, die Temporeduzierung in zehn Straßen im Innenstadtgebiet sowie den Ortsteilen auf die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zu begrenzen. Dabei geht es neben der Alleenstraße unter anderem um Teile von Stuttgarter, Paradies-, Steingau-, Jesinger und Reuderner Straße. Für die Ortsdurchfahrt im Stadtteil Nabern soll die Tempo-40-Regelung bestehen bleiben. „Die Einführung von Tempo 30 auf den Verkehrswegen stört den Verkehrsfluss massiv“, teilt die CDU-Fraktion zur Begründung mit.
Stadtverwaltung Kirchheim: Tempo 30 tagsüber rechtlich notwendig

Ist Kirchheim wirklich verpflichtet, Tempo 30 an mehreren Hauptverkehrsachsen anzuordnen? Das stellen mehrere Gemeinderatsmitglieder infrage.
Foto: Markus BrändliDieser Argumentation widerspricht die Kirchheimer Stadtverwaltung. Es gebe keine Belege, dass die Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchheim den Verkehrsfluss massiv störe, heißt es in der Beschlussvorlage. Zudem sei eine Rücknahme der Tempo-30-Anordnungen rechtswidrig. Denn diese sind vor allem erfolgt, weil auf den betroffenen Straßenabschnitten die Lärmgrenzwerte überschritten worden waren. Tempo 30 sei rechtlich geboten gewesen – und zwar nicht nur nachts sondern auch tagsüber, teilt die Verwaltung in einer detaillierten Erläuterung für unsere Zeitung mit.
Letzteres stellen die CDU-Fraktion und weitere Mitglieder des Gemeinderates infrage. Kritisch sehen sie unter anderem, dass der Lärmaktionsplan, auf dem die Tempolimits basieren, auf Berechnungen der Lärmbelastung beruht und nicht auf Messungen. Für die Frage, ob eine Pflicht zum Handeln besteht, seien diese standardisierten Berechnungen jedoch maßgeblich, nicht Einzelmessungen, erläutert die Verwaltung.
CDU: „Tempo 30 muss gut begründet und rechtssicher sein“
Aber auch, ob Tempo 30 immer das richtige Mittel der Wahl ist und nicht andere Möglichkeiten zur Lärmreduzierung bestehen, wollen die Ratsmitglieder geklärt wissen. „Der Vorstoß meiner Fraktion ist vor dem Hintergrund erfolgt, dass Verkehrsmaßnahmen wie Tempo 30 aus unserer Sicht gut begründet, verhältnismäßig und rechtssicher sein müssen“, sagt Natalie Pfau-Weller, die Kirchheimer CDU-Fraktionsvorsitzende und -Landtagsabgeordnete. „Wir kritisieren nicht das Instrument Tempo 30 an sich, sondern eine Ausweitung ohne ausreichende Datengrundlage und ohne klare Abwägung der unterschiedlichen Interessen.“
Wie die Stadträtin weiter erläutert, haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger an ihre Fraktion gewandt, „die auf verlängerte Fahrzeiten, Ausweichverkehre in Wohnstraßen sowie mangelnde Transparenz bei der Entscheidungsfindung hingewiesen haben“. Sie vertrete insbesondere die Anliegen von Berufspendlern, Gewerbetreibenden, Handwerksbetrieben sowie Anwohnern, die auf funktionierende Verkehrsachsen angewiesen seien.
Die Stadtverwaltung beantragte, den CDU-Vorstoß zu Tempo 30 nur bei Nacht abzulehnen. Doch dafür bekam sie keine Mehrheit bei der Abstimmung im Gemeinderat im Dezember. Bei Stimmengleichheit galt der CDU-Antrag formal als angenommen.
Weil er ihn für rechtswidrig hält, widersprach Oberbürgermeister Pascal Bader dem Beschluss. Das hat zur Folge, dass der Gemeinderat am 7. Januar noch einmal bei einer Sondersitzung zur Angelegenheit tagen muss. Sollte sich das Ergebnis nicht ändern, wird das Thema ans Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung weitergereicht. Dass dieses der Nachtregelung zustimmt, hält die Stadtverwaltung für unwahrscheinlich.