Grünes Licht vom Minister: Asperg ist ab heute „Keltenstadt“

Der Hohenasperg hat eine lebhafte Geschichte.
Andreas EssigZwischen 650 und 400 vor Christus befand sich auf dem Hohenasperg ein überregional bedeutender frühkeltischer Fürstensitz. Und mit den Prunkgräbern Kleinaspergle und Grafenbühl liegen wichtige keltische Stätten in Asperg. Dank dieser Historie darf sich sie Stadt nun offiziell „Keltenstadt“ nennen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) erteilte dafür grünes Licht. „Herzlichen Glückwunsch an Asperg zur Zusatzbezeichnung ‚Keltenstadt‘! In der Zusatzbezeichnung kommt zum Ausdruck, dass die Stadt eines der bedeutendsten Zentren der keltischen Geschichte in Deutschland ist.“, sagt er.
Heute startet der Keltenweg in Asperg und verbindet neun keltische Denkmale im Kreis Ludwigsburg. Und das Museum auf dem Hohenasperg informiert über die wechselvolle Geschichte des Berges, von der Keltenzeit bis zur Nutzung als Festung und Gefängnis.
Nennung auch an der Ortstafel möglich
Die Stadt darf die Zusatzbezeichnung laut einer Mittelung des Innenministeriums formal ab dem 1. Mai führen. Asperg gehört damit zu mehr als 130 Gemeinden oder Ortsteilen in Baden-Württemberg, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. „Damit kann das Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und das der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden“, sagt Thomas Strobl. „Zusatzbezeichnungen stärken so die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und dienen damit als verbindendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Letztlich fördert das die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen.“
Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Ende 2020 hatte der Landtag auf Initiative von Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bis dato zurückhaltende Praxis mit Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Eine solche kann seither auch auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.
Gemeinderat hat zugestimmt
Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit einer Dreiviertel-Mehrheit beantragt werden. Dies soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde auf ein breites demokratisches Fundament und auf Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Anschließend braucht es die Genehmigung des Innenministeriums.
