Rems-Murr-Kreis führt Socialcard ein: Bezahlkarte statt Schecks für Geflüchtete

Die Bezahlkarte wird an 1789 Menschen im Landkreis ausgegeben.
Lichtgut/ Julian RettigVom Scheck zur Bezahlkarte: Als einer der ersten Landkreise gibt der Rems-Murr-Kreis nun das Geld, das Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, über eine Bezahlkarte aus. Mit dieser Socialcard sind die Auszahlungstage, an denen sich die Menschen im Ausländeramt die Klinke in die Hand gaben, weil sie ihre Schecks persönlich bei der Kreisbehörde abholen mussten, vorbei.
„Um Warteschlangen zu vermeiden, haben wir bisher für jede einzelne Scheckauszahlung einen Termin vereinbart“, erklärt Peter Zaar, der das Dezernat für Ordnung und Ausländerwesen leitet. Das kostete nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld, berichtet Frank Schneider, der Leiter des Ausländeramts: „Weil an diesen Tagen immer sehr viele Leute hierher kamen, hatten wir einen Sicherheitsdienst beauftragt. Dieser Kostenfaktor fällt nun weg.“
Bezahlkarte kommt in 14 Bundesländern

Peter Zaar mit der neuen Bezahlkarte, linnks neben ihm Frank Schneider und Samantha Valec vom Landratsamt Waiblingen.
Foto: Julian RettigMit der Guthabenkarte erfüllt der Landkreis den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung, flächendeckend eine Bezahlkarte für Menschen ohne Erwerbseinkommen einzuführen – nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sind bei dem Projekt nicht im Boot.
Jedes volljährige Mitglied eines Haushalts erhalte eine Bezahlkarte, erläutert Samantha Valec, die bei der Kreisbehörde für das Projekt verantwortlich ist. Im Rems-Murr-Kreis sind das derzeit 1789 Menschen, 1194 davon leben in Gemeinschaftsunterkünften, 595 in einer Anschlussunterbringung. Bis spätestens in drei Monaten, so der Plan, sollen alle ihre Karten erhalten haben. Für Integrationsbeauftragte von Kommunen und Ehrenamtliche werde es in den kommenden Monaten Schulungen zur Socialcard geben, kündigte Samantha Valec an.
Überweisungen an Privatleute muss das Amt genehmigen
Auf der Visa-Debitkarte stehen keine personenbezogenen Daten, auch ein Konto ist nicht hinterlegt. Jede Karte hat aber eine individuelle IBAN, sodass Ämter Geld darauf überweisen können. Im Rems-Murr-Kreis haben die Kartennutzer auch die Möglichkeit, Geld zu überweisen – allerdings nur auf bestimmte Konten, die zuvor vom Ausländeramt freigegeben worden sind. Dazu gehöre beispielsweise das der Deutschen Bahn, sagt Samantha Valec. Auch Überweisungen an Privatleute sind nur möglich, wenn die Behörde diese freigibt.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Gesetzgeber den Transfer von Geld ins Ausland, beispielsweise zur Familie in der Heimat, erschweren und die Attraktivität von Deutschland verringern will. Ein weiteres Argument der Befürworter der Bezahlkarte ist, dass sich so die Schleuserkriminalität eindämmen lasse. Schlepper arbeiteten teils auf Kredit und ließen sich das Geld im Nachhinein bezahlen, sagt Frank Schneider.
Wer die Karte verliert, kann sie selbst über eine App oder vom Amt sperren lassen. Letzteres hat auch die Möglichkeit, die Karte zu sperren, wenn der Nutzer oder die Nutzerin ausreisepflichtig ist. Die Karte lässt sich für digitales Bezahlen ins Handy einlesen, sie kann auch deutschlandweit im Online- oder Einzelhandel zum Bezahlen genutzt werden. Bei bestimmten Handelsketten wie Aldi Süd, Netto, Rossmann oder dm können die Kartenbesitzer sich auch kostenlos Bargeld auszahlen lassen. An Geldautomaten kostet das jeweils 65 Cent.
Kritik an Bargeldobergrenze der Bezahlkarte: „realitätsfern“
„Die Idee war, dass jedes Haushaltsmitglied im Monat maximal 50 Euro Bargeld abheben kann“, sagt Peter Zaar. Dagegen hatten Organisationen wie Pro Asyl und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg jedoch protestiert. Sie kritisierten die Bezahlkarte als „staatliches Mobbing“ und die Bargeldobergrenze von 50 Euro als „realitätsfern“.
Auch Heide Breuer vom Waiblinger Verein Fremde unter uns sieht die Bezahlkarte kritisch und spricht von „Gängelung“. „Ich sehe das als Schikane an“, sagt sie. Das Argument, mit der Bezahlkarte könne die Schleuserkriminalität eingedämmt werden, halte sie für abwegig. Die generelle Obergrenze von 50 Euro ist nach diversen Gerichtsurteilen jedoch nicht anwendbar, berichtet dazu Peter Zaar. Es müsse nun in jedem Einzelfall geprüft werden, ob diese Summe ausreicht oder nach oben korrigiert werden muss.
Mehr zur neuen Bezahlkarte unter www.socialcard.de und https://integreat.app.