STZ+STZ+Gleisflächen bei Stuttgart 21
: Stuttgart will vors Verfassungsgericht

Weil sich Stuttgart durch die Ampel-Gesetzgebung in seiner Planungshoheit beschnitten sieht, bereitet das Rathaus eine kommunale Verfassungsbeschwerde vor. Im Gemeinderat zeichnet sich eine Mehrheit ab – und in Berlin versucht man sich in Schadenbegrenzung.
Von
Christian Milankovic
Stuttgart
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Stuttgart will die Durchsetzung seiner Pläne fürs Rosensteinviertel notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten.

dpa/Uli Deck