Kinderbetreuung in Stuttgart
: Wer bekommt einen Kita-Platz?

Die Stadt vergibt ihre Kita-Plätze über ein Punktesystem. So soll ein objektives Verfahren anhand eindeutiger Kriterien gesichert werden. Doch was passiert bei Punktgleichheit?
Von
Alexandra Kratz
Stuttgart
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In der Kita geht es nicht nur um Betreuung, sondern auch um frühkindliche Bildung.

dpa

In den Koalitionsverhandlungen diskutieren CDU und Grüne in Baden-Württemberg aktuell darüber, ob und wie das letzte Kindergartenjahr verpflichtend und damit beitragsfrei werden kann. Noch vor zwei Jahren hätte die Umsetzung einer solchen Idee die Landeshauptstadt vor große Herausforderungen gestellt – schlicht, weil es nicht genügend Kita-Plätze gab. Inzwischen hat sich aber einiges getan.

Zum einen ist die Zahl der Kinder in Stuttgart gesunken. Zum anderen hat die Stadt kräftig in den Ausbau von Kita-Plätzen sowie die Gewinnung von Fachkräften investiert. Darüber hinaus hat das Jugendamt die Zahl der Ganztagsplätze reduziert und tut dies weiterhin. Es bietet mehr Plätze mit sechs- und siebenstündiger Betreuung an. So konnte das Amt bereits 500 neue Kita-Plätze schaffen – und zwar ohne neues Personal einzustellen, sondern ausschließlich durch den passgenaueren Einsatz von Teilzeitkräften.

Nicht zuletzt hat die Stadt im August 2024 ihr Vergabeverfahren umgestellt. Seitdem werden die Plätze zentral über das Kita-Portal vergeben. Auf dieser Online-Plattform müssen Familien ein Elternkonto anlegen und einige Daten zu ihrem Kind, ihrer Lebenssituation und gegebenenfalls ihrem Beschäftigungsumfang eingeben.

Diese Kriterien gelten bei der Platzvergabe

Die Vergabe der städtischen Kita-Plätze erfolgt zentral über ein Punktesystem.

  • Dabei hat das Alter des Kindes das größte Gewicht.
  • Zudem werden Punkte für den Wohnsitz und gegebenenfalls für Geschwisterkinder vergeben.
  • Sonderpunkte gibt es zum Beispiel dann, wenn man Angehörige pflegt.
  • Der Beschäftigungsumfang der Eltern spielt nur bei der Vergabe von Ganztagesplätzen eine Rolle. Hierbei erhalten Alleinerziehende mehr Punkte.
  • Bei Punktgleichheit erhält in jedem Fall das ältere Kind das Betreuungsangebot. Dabei zählt nicht nur das Geburtsjahr, sondern der genaue Geburtstag. „Es erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Auslosung“, stellt die Pressestelle auf Anfrage unserer Zeitung klar. Das beschriebene Vorgehen sichere eine objektive Platzvergabe anhand eindeutiger Kriterien. Wenn ein Platz abgelehnt werde, werde dieser der nächsten Familie angeboten.

    Das Kita-Portal bietet eine Übersicht über alle Betreuungsmöglichkeiten – auch über die der freien Träger und Tagesmütter. Das Punktesystem gilt aber nur für die Vergabe der städtischen Plätze, andere Kitas haben eigene Verfahren und Kriterien.

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