STZ+STZ+Klage zum Brandschutz bei Stuttgart 21
: Bahn muss Gutachten nicht offenlegen

Vor dem Verwaltungsgericht hat die Bahn am Freitag einen Sieg errungen. Sie muss die von Kritikern per Zwangsvollstreckung eingeforderte Einsicht von Simulationen zum Brandschutz bei Stuttgart 21 nicht vorlegen – schlicht weil sie diese nicht mehr hat.
Von
Alexander Müller
Stuttgart
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Der Brandschutz ist aus Sicht der S 21-Gegner in den Tunneln nicht ausreichend.

Lichtgut/Julian Rettig