Stadtbahn-Übergänge in Stuttgart
: Augen auf bei schwarzem Blinklicht

Blinklichter sind beim Überqueren von Stadtbahngleisen in Stuttgart ein wichtiger Warnhinweis. Doch Pannen an der U3 in Stuttgart-Möhringen sind eine Warnung.
Von
Andreas Geldner
Stuttgart
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Inzwischen gibt es Warnlichter an fast allen Stadtbahn-Übergängen in Stuttgart. Doch blind verlassen sollte man sich auf sie nicht.

IMAGO/Arnulf Hettrich

Zweimal ist es binnen zwei Wochen nach Zeugenbeobachtungen an der Haltestelle Landhaus der U3 in Richtung Plieningen passiert. Eine Stadtbahn fuhr los, das Springlicht blinkte und ging wieder aus, als diese Bahn den Übergang passiert hatte. Das Problem: Das Blinklicht wurde dunkel, obwohl gleichzeitig eine Stadtbahn aus der Gegenrichtung in die Station einfuhr.

Das ist ein doppeltes Risiko: Im Vertrauen auf das Blinklicht überqueren Fahrgäste hinter der ausfahrenden Bahn das Gleis und haben gleichzeitig eingeschränkte Sicht und wenig Reaktionszeit, falls der dunkle Blinker sie in falscher Sicherheit wiegt.

Kaputter Auslösekontakt

Ausfälle derartiger Anlagen gibt es immer wieder einmal. Normalerweise werden defekte Blinklichter mit orangenen Planen abgedeckt. Die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) haben bestätigt, dass beim Blinklicht der Auslösekontakt nicht funktionierte. Sobald man davon Kenntnis erhalten habe, sei ein Reparaturteam ausgerückt.

Im Gegensatz zur Eisenbahn, wo vor jedem Übergang mit Blinklicht ein Signal steht, das dem Triebfahrzeugführer anzeigt, ob es funktioniert, bekommt man im Führerstand einer Stadtbahn aber keinen solchen Hinweis. Wenn sich zwei Stadtbahnen an einem Überweg kreuzen, sollen Fahrerinnen und Fahrer besonders vorsichtig sein. Im aktuellen Beispiel war das allerdings nicht der Fall.

SSB: Sich vergewissern ist Pflicht

Die SSB betonen, dass die Springlichter nur ein ergänzender Warnhinweis seien – und nicht vorgeschrieben. „Verkehrsteilnehmer, die Schienen ohne vorhandenes grünes Signal kreuzen, sind grundsätzlich verpflichtet, zu prüfen, ob sie die Schienen queren können, oder ob eine Bahn naht“, sagt eine SSB-Sprecherin.

Zudem seien die Übergänge in Z-Form gebaut: „Der Blick der Fußgänger wird beim Gehen in die Richtung sich möglicherweise nähernder Bahnen gelenkt.“ Das juristische Fazit aus dieser Sicht wäre: Die letztliche Verantwortung liegt bei den Fußgängern selbst, nicht beim Verkehrsunternehmen.

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