STZ+STZ+Stuttgart 21
: Umweltverbände scheitern erneut mit Klage gegen Gäubahn-Kappung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Klagen gegen die geplante Unterbrechung der Gäubahn im Zuge von Stuttgart 21 abgewiesen.
Von
Christian Milankovic
Stuttgart

Die Gäubahnzüge können mindestens bis 2028 den Stuttgarter Kopfbahnhof erreichen.

Bernd Weißbrod/dpa