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ZU VIELE OFFENE FRAGEN

ZU VIELE OFFENE FRAGEN

Sowohl beim Eigentümerverein Haus & Grund Stuttgart als auch beim Deutschen Mieterbund (DMB) werden konkrete Förderzusagen im Gebäudeenergiegesetz gefordert.

Petra Mostbacher-Dix

Foto: Jenny Sturm/stock.adobe.com

Petra Mostbacher-Dix

UIrich Wecker, Geschäftsführer des Eigentümervereins Haus & Grund Stuttgart, versteht, dass das WEG Eigentümer wie auch Mieter umtreibt, weil sie sich fragten, wie sie diese Investitionen stemmen können. „Denn die gehen deutlich über das hinaus, was für einen gewöhnlichen Heizungsaustauch bisher fällig wurde. 

Nun scheint mit dem gefundenen Kompromiss Vernunft eingekehrt zu sein und der Versuch unternommen zu werden, die Maßnahmen aufeinander abzustimmen.“ Als positives Signal bezeichnet er, dass vorrangig eine kommunale Wärmeleitplanung erstellt werden muss. Schließlich wäre es verheerend, wenn beim irreparablen Ausfall einer Gastherme im kommenden Jahr auf eine teure Luftwärmepumpe umgestiegen werden müsste, weil die Kommune kurze Zeit später den Anschluss an ein Fernwärmenetz ermöglichte. Damit wäre eine teure Investition kurze Zeit später wertlos, selbst wenn dies Subventionen, also von allen zu zahlende Steuergelder abmilderten. „Wärmenetze funktionierten nur wirtschaftlich, wenn möglichst viele im Quartier angeschlossen werden“, so Wecker.

Konkrete und verlässliche Wärmeplanung notwendig 

Gerade im Ländle, wo Große Kreisstädte und Stadtkreise schon bis Ende 2023 eine Wärmeleitplanung abliefern müssten, werde man rasch und hoffentlich verlässlich auf die Wärmeplanung künftiges Handeln und Investitionen ausrichten können. „Das setzt aber zwingend voraus, dass die Wärmeplanung konkret und verlässlich genug ist und nicht dazu führt, dass man zwangsweise angeschlossen wird, sondern immer erst dann, wenn die eigene fossile Heizung irreparabel wird“, betont Wecker. „Wer bis zur Umsetzung eines Nahwärmenetzes in eine Luftwärmepumpe investiert hat, sollte einstweilen von einem verpflichtenden Anschluss befreit bleiben.“ Erfreulich sei, dass beim Thema Technologieoffenheit im Gesetzentwurf nachgebessert wurde.

Mieterbund bemängelt fehlenden Mieterschutz

Beim Deutschen Mieterbund (DMB) und seinem Stuttgarter Ableger wird moniert, dass das GEG nicht sozialverträglich sei. Angelika Brautmeier, Geschäftsführerin des DMB-Mietervereins Stuttgart und Umgebung, ist einig mit dem DMB-Präsidenten Lukas Siebenkotten, dass es der Novelle an ausreichendem Mieterschutz und einem Plan mangele, wie die Kosten von energetischen Sanierungen sozialverträglich zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt werden könnten. So wird befürchtet, dass am Ende die Investition in die Heizung allein Mieterinnen und Mieter zahlten - über die wohnkostentreibende Modernisierungserhöhung. Dass diese abgesenkt werde oder Fördermittel erhöht würden, dazu gebe es weder aus dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch aus Koalitionskreisen Zusagen. Auch sei nach wie vor unklar, wie Energiekosten für Mietende verbindlich nach einem Heizungstausch reduziert würden. Nach einer Sanierung müsste nicht nur mehr Kaltmiete gezahlt werden, sondern oft auch mehr Geld für das Heizen, so Siebenkotten. Der DMB unterstütze das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig verbindlich die Sozialverträglichkeit sichergestellt werde. „Bei der Umlage der Investitionskosten auf die Mieterinnen und Mieter müssen mietsenkende Fördermittel pauschal berücksichtigt werden und der Anteil der Instandhaltungskosten muss korrekt und verbindlich in Abzug gebracht werden“, wird beim DMB gefordert, zu dem verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch. Die Heizkosten drohten zu steigen, wenn Wasserstoff genutzt werde oder ineffiziente Wärmepumpen. Fast alle Mieterhaushalte seien vom GEG betroffen, da 90 Prozent aller Mietwohnungen fossil beheizt würden. „Es braucht keine Härtefallregelungen für Einzelfälle, sondern für Millionen von Mieterhaushalten, die heute schon von Wohnkosten überlastet sind.“ 

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