Alkoholtest wird ihm zum Verhängnis
: Darum kommt Høiby nun doch nicht frei

Marius Borg Høiby, Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit, muss in Untersuchungshaft bleiben. Grund ist ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Alkoholverbot.
Von
Katrin Jokic
Oslo
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NORWAY-ROYALS-HARALD-FUNERAL: son of Queen Mette-Marit of Norway Marius Borg Hoiby leaves after the funeral service for late King Harald V of Norway before the casket is moved in a procession from Oslo Cathedral to Akershus Castle in Oslo, Norway, on September 9, 2026. (Photo by Odd ANDERSEN / AFP)

Marius Borg Høiby bei der Trauerfeier für König Harald V.

ODD ANDERSEN/afp

Für Marius Borg Høiby ist es der nächste Rückschlag im juristischen Tauziehen um seine Freiheit. Am Montag hatte das Bezirksgericht Oslo entschieden, dass der 29-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen werden könne. Doch die Freude darüber währte nur kurz: Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein – und bekam vor dem Berufungsgericht Borgarting recht.

Wie die norwegische Zeitung „Nettavisen“ berichtet, darf Høiby nun weiterhin unter elektronischer Überwachung in Untersuchungshaft gehalten werden, längstens jedoch bis zum 30. November 2026, sofern die Behörden oder ein Gericht nicht vorher anders entscheiden.

Alkoholtest wird Høiby zum Verhängnis

Entscheidend für die Entscheidung des Berufungsgerichts war ein Vorfall während seiner bisherigen Untersuchungshaft. Høiby, der seit Mitte Juli mit einer elektronischen Fußfessel auf dem königlichen Anwesen Skaugum bei Oslo lebt, unterliegt einem vollständigen Alkoholverbot.

Bei einer unangekündigten Kontrolle wurden jedoch positive Atemalkoholwerte festgestellt. Høiby bestritt, Alkohol getrunken zu haben. Stattdessen erklärte er vor Gericht, die Messergebnisse könnten durch Mundwasser oder teilweise vergorenen Apfelsaft verursacht worden sein.

Das Berufungsgericht schenkte dieser Erklärung allerdings keinen Glauben.

In seiner Entscheidung verweist das Gericht darauf, dass zwischen 10.10 Uhr und 12.21 Uhr drei verschiedene Messgeräte eingesetzt wurden. Sämtliche Tests hätten Alkohol angezeigt, wobei die Werte im Laufe der Zeit gesunken seien.

Zudem habe ein Mitarbeiter des norwegischen Strafvollzugs bei dem fraglichen Apfelsaft keinen Hinweis auf eine Gärung feststellen können. Auch die Höhe des zuerst gemessenen Alkoholwerts spreche gegen Høibys Darstellung.

Das Gericht bezeichnete seine Erklärung deshalb ausdrücklich als „nicht glaubwürdig“.

Gericht sieht erhebliche Rückfallgefahr

Für die Richter wiegt der mutmaßliche Verstoß besonders schwer. Høiby habe gewusst, dass jederzeit unangekündigte Alkoholkontrollen stattfinden könnten und dass ein Verstoß Konsequenzen haben würde.

Dennoch sei es ihm offenbar nicht gelungen, abstinent zu bleiben.

Das Berufungsgericht sieht darin ein deutliches Warnsignal. Wenn Høiby schon unter den strengen Bedingungen einer elektronisch überwachten Untersuchungshaft nicht vollständig auf Alkohol verzichten könne, bestehe bei einer Freilassung eine erhebliche Gefahr, dass er erneut zu Alkohol oder anderen Rauschmitteln greife.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte vor einer Freilassung gewarnt. Sie befürchtet nicht nur einen Rückfall in den Substanzkonsum, sondern auch die Begehung weiterer Straftaten.

Zur Begründung verwies Staatsanwältin Oda Karterud auf die zahlreichen schweren Vorwürfe gegen den 29-Jährigen. Die Anklage umfasse mehrere teilweise ähnliche mutmaßliche Straftaten gegen verschiedene Frauen, darunter Vergewaltigungen, die sich in einer Phase erheblicher Suchtprobleme ereignet haben sollen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft müsse deshalb der Schutz möglicher weiterer Opfer Vorrang haben.

Seit Februar in Untersuchungshaft

Høiby befindet sich bereits seit seiner Festnahme am 1. Februar 2026 in Untersuchungshaft. Die ersten Monate verbrachte er im Osloer Gefängnis, zwischenzeitlich war er auch kurzzeitig in der Haftanstalt Ila untergebracht.

Seit Mitte Juli darf er die Untersuchungshaft unter elektronischer Überwachung auf Skaugum verbringen.

Zuletzt hatte es durchaus Anzeichen für eine positive Entwicklung gegeben. Das Bezirksgericht Oslo hatte bei seiner ursprünglichen Entscheidung berücksichtigt, dass Høiby in den vergangenen 16 Wochen weitgehend drogen- und straffrei geblieben sei. Lediglich der mutmaßliche Alkoholkonsum stellte aus Sicht des Gerichts eine Ausnahme dar.

Auch Høiby selbst hatte zuletzt erklärt, sein Leben wieder in geordnete Bahnen bringen zu wollen. Unter anderem bemühe er sich um einen Arbeitsplatz, habe dabei bislang allerdings Schwierigkeiten.

Für das Berufungsgericht reichen diese Fortschritte jedoch nicht aus, um eine Freilassung zu rechtfertigen.

Es ist zudem nicht das erste Mal, dass eine zunächst angeordnete Freilassung Høibys durch die nächsthöhere Instanz verhindert wird. Bereits im Juni hatte das Bezirksgericht Oslo seine Entlassung beschlossen, ehe das Berufungsgericht die Entscheidung wieder aufhob.

Nun muss der Sohn der norwegischen Königin mindestens bis zu einer erneuten Entscheidung unter den Bedingungen der Untersuchungshaft bleiben.