Norwegische Royals
: Warum ist Marius Borg Høiby nicht mehr im Gefängnis?

Das Bezirksgericht Oslo entschied, dass Høiby seine Untersuchungshaft vorerst zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbringen darf.
Von
Katrin Jokic
Berlin/ Oslo
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Marius Borg Hoiby

Marius Borg Hoiby

Heiko Junge/NTB Scanpix/AP/dpa

Marius Borg Høiby befindet sich nicht mehr in einer Gefängniszelle. Der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit durfte das Hochsicherheitsgefängnis Ila verlassen und auf das Anwesen Skaugum zurückkehren. Frei ist der 29-Jährige deshalb allerdings nicht: Er steht weiterhin in Untersuchungshaft – lediglich unter elektronischer Kontrolle.

Das Bezirksgericht Oslo entschied, dass Høiby seine Untersuchungshaft vorerst zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbringen darf. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Haftvollzug mit elektronischer Überwachung. Sein Aufenthaltsort wird kontrolliert, und er darf das festgelegte Gebiet nur unter bestimmten Voraussetzungen verlassen.

Gericht hält weitere Untersuchungshaft für notwendig

Der Grund für die Entscheidung ist nicht, dass das Gericht eine weitere Haft für überflüssig hält. Im Gegenteil: Nach Einschätzung des Gerichts besteht weiterhin die Gefahr, dass Høiby erneut Straftaten begehen könnte. Eine vollständige Freilassung wurde deshalb abgelehnt.

Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die elektronische Überwachung ausreiche, um das Risiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Dabei wurde unter anderem berücksichtigt, dass Høiby bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, während dieser Zeit offenbar keine Drogen oder keinen Alkohol konsumiert hat und mittlerweile räumlich weiter von einer betroffenen Frau entfernt lebt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst gefordert, Høiby für weitere vier Wochen im Gefängnis zu behalten. Sie wollte abwarten, wie zuverlässig er an einem risikoreduzierenden Präventionsprogramm teilnimmt. Kurzzeitig legte die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung ein, zog diese jedoch einen Tag später zurück. Damit konnte Høiby das Gefängnis verlassen.

Welche Regeln gelten für Høiby?

Während der elektronisch überwachten Untersuchungshaft gelten strenge Auflagen. Høiby muss sich grundsätzlich in seiner Wohnung auf Skaugum aufhalten. Ausnahmen sind unter anderem für Arbeit, Ausbildung, medizinische Behandlungen oder Krankenbesuche bei engen Familienmitgliedern möglich.

Zudem darf er keine Rauschmittel konsumieren. Die Strafvollzugsbehörden können regelmäßige Alkohol- und Drogentests durchführen. Auch unangekündigte Kontrollen sind möglich. Verlässt er ohne Genehmigung den festgelegten Aufenthaltsbereich, löst das Überwachungssystem Alarm aus.

Darüber hinaus soll Høiby an einem Programm teilnehmen, mit dem das Risiko weiterer Straftaten reduziert werden soll. Verstößt er gegen die Auflagen, könnte die Untersuchungshaft wieder im Gefängnis vollzogen werden.

Urteil im Prozess gegen Marius Borg Høiby: 15.06.2026, Norwegen, Oslo: Die Verteidiger Ellen Holager Andenæs und Petar Sekulic verlassen das Ila-Gefängnis nach einem Treffen mit Marius Borg Høiby, der vom Bezirksgericht Oslo zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Es ist noch nicht bekannt, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Foto: Javad Parsa/NTB/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Verteidiger Ellen Holager Andenæs und Petar Sekulic verlassen das Ila-Gefängnis nach einem Treffen mit Marius Borg Høiby, der vom Bezirksgericht Oslo zu vier Jahren Haft verurteilt wurde.

Javad Parsa/NTB/dpa

Darf er Besuch empfangen?

Grundsätzlich darf Høiby Besuch empfangen. Auch die Nutzung von Telefon, Computer und Internet ist ihm erlaubt. Weiterhin untersagt ist ihm jedoch der Kontakt zu Personen, gegenüber denen ein gerichtliches Kontaktverbot gilt.

Norwegischen Medienberichten zufolge soll Høiby auf Skaugum bereits Freunde empfangen haben. Berichte über Grillabende, Musik und angebliche Partys sind allerdings nicht offiziell bestätigt. Fest steht: Besuch und private Treffen sind nicht automatisch verboten, solange dabei keine Haftauflagen verletzt werden und weder Alkohol noch andere Rauschmittel konsumiert werden.

Ist der Hausarrest eine besondere Vergünstigung?

Rechtlich gilt Høiby weiterhin als inhaftiert. Die elektronische Überwachung ist kein gewöhnlicher Aufenthalt zu Hause, sondern eine alternative Form der Untersuchungshaft. Seine Bewegungsfreiheit ist deutlich eingeschränkt, und er unterliegt der Kontrolle der Behörden.

Trotzdem sind die Bedingungen auf Skaugum offensichtlich angenehmer als in einem Hochsicherheitsgefängnis. Høiby wohnt auf dem Gelände des norwegischen Kronprinzenpaares und kann sich innerhalb des genehmigten Bereichs bewegen. Das lässt die Haftform nach außen vergleichsweise privilegiert erscheinen.

Dass er der Sohn der Kronprinzessin ist, war nach den veröffentlichten Gerichtsangaben jedoch nicht der rechtliche Grund für die Verlegung. Maßgeblich war die Einschätzung des Gerichts, dass eine elektronische Fußfessel und die zusätzlichen Auflagen ausreichen, um die bestehenden Risiken zu begrenzen.

Wird die Zeit auf Skaugum auf seine Strafe angerechnet?

Ja. Die Zeit in elektronisch überwachter Untersuchungshaft wird grundsätzlich genauso berücksichtigt wie die Zeit, die Høiby im Gefängnis verbracht hat. Sollte seine Verurteilung rechtskräftig werden, wird die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft von der endgültigen Haftstrafe abgezogen.

Høiby wurde in erster Instanz zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Gewalt in einer Beziehung und weiterer Straftaten. Gegen Teile des Urteils hat er Berufung eingelegt. Solange das Berufungsverfahren nicht abgeschlossen ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Warum ist Marius Borg Høiby also nicht mehr im Gefängnis?

Marius Borg Høiby ist nicht freigelassen worden. Das Gericht hat lediglich die Form seiner Untersuchungshaft geändert. Statt in einer Gefängniszelle wird er nun auf Skaugum elektronisch überwacht. Er trägt eine Fußfessel, darf den festgelegten Aufenthaltsbereich nicht ohne Genehmigung verlassen, muss auf Alkohol und Drogen verzichten und an einem Präventionsprogramm teilnehmen.

Juristisch befindet er sich damit weiterhin in Haft – nur unter deutlich komfortableren Bedingungen.