Bis zu 1.000 Euro Krisenbonus
: Wie viel bleibt netto übrig?

Fallen auf den Krisenbonus, den Arbeitgeber auszahlen können, Steuern und Abgaben an?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
Jetzt in der App anhören

Bis zu 1.000 Euro können die Unternehmen auszahlen.

D-VISIONS / shutterstock.com

Die Bundesregierung will Beschäftigte angesichts stark gestiegener Preise entlasten. Ein zentrales Instrument ist dabei eine neue Prämie: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern bis zu 1.000 Euro zusätzlich zahlen können. Für viele stellt sich damit vor allem eine Frage: Kommt das Geld tatsächlich vollständig auf dem Konto an?

Fallen auf den Krisenbonus Steuern an?

Die kurze Antwort lautet: ja. Anders als bei einer klassischen Gehaltserhöhung wird die Entlastungsprämie nicht besteuert und auch nicht mit Sozialabgaben belastet. Wenn ein Unternehmen den vollen Betrag ausschüttet, entspricht das brutto genau dem, was netto ankommt. 1.000 Euro bleiben also 1.000 Euro.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Eine Umwandlung von Gehalt in die Prämie ist ausgeschlossen. Nur wenn das Geld wirklich obendrauf kommt, bleibt es steuerfrei. Außerdem gilt eine Obergrenze von 1.000 Euro pro Beschäftigtem.

Ob Arbeitnehmer die Prämie tatsächlich erhalten, ist jedoch offen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Bundesregierung schafft lediglich den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmen ihre Mitarbeiter entlasten können. Ob und in welcher Höhe sie davon Gebrauch machen, hängt von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage ab. Für Beschäftigte bedeutet das: Die volle Auszahlung ist möglich – aber keineswegs garantiert.

Ab wann kann die Prämie gezahlt werden?

Auch beim Zeitpunkt der Auszahlung gibt es Spielraum. Geplant ist, dass Arbeitgeber die Prämie vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 zahlen können. Vermutlich wird die Auszahlung ab Juli 2026 möglich sein. Sie kann einmalig oder in mehreren Teilen erfolgen und wird in der Lohnabrechnung ausgewiesen. Ein Antrag der Beschäftigten ist nicht notwendig.

StZ Kompakt - Der Abend
Montag - Samstag um 17.00 Uhr
Die wichtigsten Themen aus Stuttgarter Sicht - mit unserem Newsletter gewinnen Sie abends schnell den Überblick über das Tagesgeschehen.