Personalausweis: Wichtige Änderungen gelten ab 2027

Der Personalausweis wird digital.
Zacharie Scheurer/dpa-mag/dpaAb dem 2. Januar 2027 soll der Personalausweis auch digital auf dem Smartphone genutzt werden können. Möglich macht das die neue staatliche App „d-you“. Sie ist Teil der europäischen digitalen Brieftasche, der sogenannten EUDI-Wallet.
Mit der Anwendung können Nutzer ihre Identität künftig elektronisch nachweisen, ohne jedes Mal den Personalausweis aus Kunststoff vorzeigen zu müssen. Das soll zahlreiche Vorgänge im Alltag erleichtern.
Zum Start sind unter anderem folgende Anwendungen vorgesehen:
- Altersnachweis: Das eigene Alter beispielsweise beim Online-Einkauf bestätigen.
- Bankgeschäfte: Sich bei der Eröffnung eines Bankkontos digital ausweisen.
- Vertragsabschlüsse: Verträge beispielsweise mit Telekommunikations- oder Energieanbietern online abschließen.
- Behördengänge: Verwaltungsdienstleistungen einfacher digital nutzen.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen zum Start rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung entsprechende Dienste anbieten. Weitere Funktionen sollen schrittweise hinzukommen.
Auch andere Dokumente wie Führerschein, Geburtsurkunde oder Zeugnisse könnten künftig in der digitalen Brieftasche hinterlegt werden. Allerdings werden nicht alle Funktionen bereits zum Start verfügbar sein.
Wird der bisherige Personalausweis abgeschafft?
Nein. Der klassische Personalausweis aus Kunststoff bleibt erhalten. Die Nutzung der digitalen Brieftasche ist freiwillig und kostenlos.
Wer kein Smartphone besitzt oder seine Ausweisdaten nicht digital hinterlegen möchte, kann seinen bisherigen Personalausweis weiterhin verwenden.
Zudem wird die App zunächst nicht in jeder Alltagssituation den physischen Ausweis ersetzen können. Welche digitalen Nachweise akzeptiert werden, hängt auch davon ab, welche Behörden und Unternehmen die Technik unterstützen.
Neue Regelung für Menschen ab 70 Jahren
Eine weitere wichtige Änderung betrifft ältere Menschen. Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll diesen künftig unbegrenzt weiterverwenden dürfen.
Bislang müssen Personalausweise für Menschen ab 24 Jahren grundsätzlich nach zehn Jahren erneuert werden. Diese Pflicht soll für die betroffene Altersgruppe entfallen.
Ein Beispiel: Eine Person hat ihren Personalausweis im Alter von 72 Jahren beantragt. Nach der neuen Regelung soll sie diesen auch nach Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiterhin verwenden dürfen.
Damit will die Bundesregierung vor allem ältere Menschen entlasten, für die ein Besuch beim Bürgeramt mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Für Auslandsreisen kann weiterhin ein regulär gültiges Ausweisdokument erforderlich sein. Auch die elektronische Online-Ausweisfunktion eines abgelaufenen Personalausweises lässt sich nicht unbegrenzt weiterverwenden.
Entscheidend ist außerdem nicht allein das aktuelle Alter, sondern wie alt die Person bei der letzten Beantragung des Ausweises war.
Was kostet ein neuer Personalausweis 2027?
Bei den Gebühren gibt es zunächst keine weitere bestätigte Erhöhung für 2027. Allerdings sind Personalausweise bereits im Februar 2026 teurer geworden.
Seitdem gelten folgende bundesweite Grundgebühren:
- Ab 24 Jahren: 46 Euro statt zuvor 37 Euro.
- Unter 24 Jahren: 27,60 Euro statt zuvor 22,80 Euro.
- Digitales Passfoto im Bürgeramt: In der Regel zusätzlich 6 Euro.
- Direktversand nach Hause: Auf Wunsch zusätzlich 15 Euro.
Wer 2027 einen neuen Personalausweis beantragt, muss nach bisherigem Stand mit diesen Kosten rechnen. Zusätzliche Gebühren können in bestimmten Fällen anfallen.
Was ändert sich beim Reisepass?
Neben dem Personalausweis sieht die Reform auch eine Erleichterung beim Reisepass vor.
Nach einem Umzug soll es künftig nicht mehr verpflichtend sein, den eingetragenen Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Die Aktualisierung soll weiterhin möglich bleiben, aber freiwillig werden.
Dadurch sollen zusätzliche Termine bei den Behörden entfallen.
