Zuckersteuer kommt
: Cola, Energy-Drinks und Eistees werden teurer

Die Bundesregierung will eine „Zuckersteuer“ auf Süßgetränke einführen. Diese Produkte würden dadurch teurer werden.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Zuckerhaltige Erfrischungsgetränke: ARCHIV - 23.08.2016, Berlin: Drei Gläser gefüllt mit roter Limonade, Cola und einem Energy-Drink stehen neben Zuckerwürfeln auf einem Tisch.  (zu dpa: «Gesundheits-Sparpaket soll kommen - Zuckerabgabe in Sicht») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Limonaden, die mit Zucker gesüßt sind, könnten schon bald teurer werden.

Monika Skolimowska/dpa

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Einführung einer staatlichen Abgabe auf stark zuckerhaltige Erfrischungsgetränke angekündigt. Die Maßnahme wird als gesundheitspolitisches Lenkungsinstrument begründet, dient jedoch zugleich der Stabilisierung der Bundesfinanzen. Betroffen sind ausschließlich Softdrinks mit hohem Zuckeranteil.

Was alles teurer wird

Wie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in der Bundespressekonferenz bestätigte, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen offiziell vom Bundesgesundheitsministerium übernommen. Ziel ist es, die ursprünglich geplante Hersteller-Abgabe in eine rechtssichere Bundessteuer zu überführen.

Die Neuregelung zielt explizit auf flüssigen Zucker in Getränken ab, da dieser nach gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen einen wesentlichen Faktor bei der Entstehung von Volkskrankheiten darstellt. Eine allgemeine Steuer auf zuckerhaltige Lebensmittel wie Süßwaren oder Backwaren ist hingegen nicht vorgesehen. Betroffen von der kommenden Steuer sind vor allem klassische Limonaden, Cola-Getränke, Energy-Drinks sowie gesüßte Eistees. Ausgenommen bleiben reines Wasser, ungesüßte Produkte, Milch und Fruchtsäfte ohne zugesetzten Zucker.

Gestaffeltes Abgabenmodell nach britischem Vorbild

Die Höhe der Steuer wird an den tatsächlichen Zuckergehalt pro 100 Milliliter gekoppelt und folgt einem gestaffelten Modell. Damit soll für die Getränkeindustrie ein direkter finanzieller Anreiz geschaffen werden, den Zuckeranteil in den Rezepturen zu senken:

Unter 5 Gramm Zucker pro 100 ml: Diese Produkte bleiben komplett abgabenfrei.

5 bis unter 8 Gramm Zucker pro 100 ml: Für diese Kategorie wird eine Abgabe von voraussichtlich 26 Cent pro Liter fällig.

Ab 8 Gramm Zucker pro 100 ml: Produkte mit sehr hohem Zuckergehalt werden mit rund 32 Cent pro Liter besteuert.

„Alles das dient auch dem Gesundheitsschutz. Was krank macht, wird also teurer“, begründete Klingbeil den Schritt. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Steuer eine spürbare Lenkungswirkung hin zu gesünderen Produktalternativen, wie sie in anderen europäischen Ländern mit ähnlichen Modellen bereits beobachtet wurde.

Einnahmen sollen zweckgebunden fließen

Aus dem Haushaltsentwurf geht hervor, dass die Regierung durch die neue Steuer mit jährlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro rechnet. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Vorfeld mit bis zu 650 Millionen Euro kalkuliert, wobei das Finanzministerium aufgrund logistischer und administrativer Vorbereitungen vorsichtiger plant.

Die generierten Finanzmittel sollen nach Angaben der Koalition nicht im allgemeinen Etat versickern, sondern zweckgebunden an das Gesundheitssystem zurückgegeben werden. Vorgesehen ist, das Geld vorrangig in die Primärprävention sowie in Programme für eine gesündere Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten zu investieren. Wann genau im Laufe des Jahres 2027 die Steuer final in Kraft tritt, ließen die Beteiligten mit Verweis auf die laufenden Gespräche der Staatssekretäre noch offen.