100-Tage-Plan der AfD in Sachsen-Anhalt: Könnte die Partei den Rundfunkbeitrag abschaffen?

Landesparteitag der AfD Sachsen-Anhalt
Klaus-Dietmar Gabbert/dpaDie AfD Sachsen-Anhalt will nach einem möglichen Wahlsieg bei der Landtagswahl am 06. September die Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk kündigen. Das Vorhaben steht an erster Stelle ihres 100-Tage-Programms. Die Partei will damit Druck für einen kleineren, sparsameren und transparenteren Rundfunk ausüben.
Eine sofortige Abschaffung des Rundfunkbeitrags wäre damit jedoch nicht verbunden. Der Mitteldeutsche Rundfunk bereitet sich bereits auf einen Rechtsstreit vor.
MDR kündigt juristisches Vorgehen an
„Wir werden an dem Tag, an dem die Kündigung des MDR-Staatsvertrags da ist, juristisch dagegen vorgehen“, sagte MDR-Justizdirektor Jan Ole Schröder der Katholischen Nachrichten-Agentur. Der Sender prüft demnach, welche rechtlichen Folgen ein solcher Schritt hätte.
Der MDR ist seit 1992 die gemeinsame Rundfunkanstalt von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Neben dem MDR-Staatsvertrag könnten von den AfD-Plänen auch Vereinbarungen über die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio betroffen sein.
Nach Ansicht Schröders wären die Folgen deshalb nicht auf Sachsen-Anhalt begrenzt. Eine Kündigung könne sich auf das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem auswirken.
Kündigung würde frühestens Ende 2028 greifen
Sollte Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag nach der Landtagswahl am 6. September 2026 kündigen, würde nach Angaben des Senders eine zweijährige Kündigungsfrist gelten. Sie liefe vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028.
Bis dahin würde der MDR sein Programm für Sachsen-Anhalt unverändert fortsetzen und weiterhin den entsprechenden Anteil aus den Rundfunkbeiträgen des Landes erhalten. Die Ankündigung könnte zwar innerhalb der ersten 100 Regierungstage erfolgen. Wirksam würde der Austritt aber frühestens Anfang 2029.
Landesprogramme könnten wegfallen
Nach Angaben des MDR stammen rund 150 Millionen Euro und damit etwa ein Viertel seiner jährlichen Beitragseinnahmen aus Sachsen-Anhalt. Fielen diese Einnahmen weg, wäre der Sender nach Ablauf der Kündigungsfrist nach eigener Auffassung nicht mehr verpflichtet, ein vollständiges Landesangebot bereitzustellen.
MDR-Intendant Ralf Ludwig nannte gegenüber der KNA unter anderem die Fernsehsendung „Sachsen-Anhalt heute“ und die Hörfunkwelle MDR Sachsen-Anhalt. Solche regionalen Angebote könnten bei einem Austritt des Landes entfallen. Über wichtige Ereignisse in Sachsen-Anhalt würde der Sender nach Ludwigs Darstellung weiterhin berichten, allerdings nicht mehr im bisherigen Umfang.
Rundfunkbeitrag würde zunächst weiterlaufen
Der häufig noch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnete Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Die frühere Gebühreneinzugszentrale heißt seit 2013 Beitragsservice.
Auch nach einer Kündigung der Staatsverträge müssten Beitragspflichtige in Sachsen-Anhalt nach Einschätzung des MDR zunächst weiterzahlen. Eine Landesregierung könne weder den bundesweiten Beitragsservice auflösen noch die Beitragspflicht unmittelbar per Regierungsbeschluss beenden.
Schröder verweist dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Nach seiner Auffassung bliebe die bundesweit geltende Beitragshöhe zunächst bestehen, auch wenn Sachsen-Anhalt einzelne Staatsverträge kündigt.
Sachsen-Anhalt bräuchte ein eigenes Angebot
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss seine Funktionsfähigkeit durch eine angemessene und staatsferne Finanzierung gesichert werden.
Nach Ansicht des MDR müsste Sachsen-Anhalt deshalb spätestens zum 1. Januar 2029 ein eigenes öffentlich-rechtliches Angebot schaffen, das diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Andernfalls könne die Kündigung rechtlich unwirksam sein. Ob Gerichte dieser Auffassung folgen würden, ist offen. Einen vergleichbaren Fall hat es bislang nicht gegeben.
Die AfD stellt dem bisherigen System einen sogenannten „Grundfunk“ gegenüber. Dieser soll nach ihren Vorstellungen mit etwa einem Zehntel der bisherigen Ausgaben auskommen. Wie das Angebot organisiert, finanziert und gegen staatlichen Einfluss abgesichert werden soll, hat die Partei bislang nicht im Einzelnen ausgeführt.
Abschaffung weder sofort noch bundesweit möglich
Die AfD könnte im Fall einer Regierungsübernahme auf die Kündigung der Rundfunkverträge hinwirken. Damit wären die „GEZ“, der Rundfunkbeitrag und der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber nicht automatisch abgeschafft.
Kurzfristig blieben sowohl die Beitragspflicht als auch das MDR-Programm bestehen. Ab 2029 könnten sich die Rundfunkangebote in Sachsen-Anhalt deutlich verändern. Ob das von der AfD geplante Ersatzmodell verfassungsrechtlich ausreicht, dürfte jedoch vor Gericht geklärt werden.
