Abschaffung der „Rente mit 63“
: Das ist der aktuelle Stand der Debatte

Die Vorschläge der Rentenkommission sorgen nach wie vor für Streit. So ist der Stand bei der „Rente mit 63“.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Rentner

Wird die „Rente mit 63“ nun abgeschafft oder nicht?

Arne Dedert/dpa

Die sogenannte Rente mit 63 sorgt erneut für heftigen politischen Streit. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie frühere Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Die Koalitionsspitze möchte die Rentenreform grundsätzlich noch 2026 beschließen. Doch innerhalb von Union und SPD wächst der Widerstand.

Für Beschäftigte wichtig ist vor allem eine Klarstellung: Die Rente mit 63 ist derzeit nicht abgeschafft. Es gibt bislang weder ein beschlossenes Gesetz noch einen festgelegten Termin für das Ende der Regelung.

Eine Rente mit 63 ist es längst nicht mehr

Offiziell heißt die Leistung „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Sie kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und die vorgeschriebene Altersgrenze erfüllt.

Der bekannte Name stammt aus dem Jahr 2014. Damals konnten bestimmte Jahrgänge tatsächlich mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Seitdem ist die Altersgrenze schrittweise gestiegen. Für den Geburtsjahrgang 1961 liegt sie bei 64 Jahren und sechs Monaten. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann nach heutigem Recht frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in diese Rentenart wechseln.

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Was die Rentenkommission ändern will

Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die besondere abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren vollständig zu streichen. Ein früherer Ruhestand wäre dann weiterhin möglich, aber grundsätzlich nur mit dauerhaften Abschlägen.

Daneben soll auch die Altersrente für langjährig Versicherte verändert werden. Diese steht nach mindestens 35 Versicherungsjahren offen und kann derzeit ab 63 Jahren mit Abschlägen bezogen werden. Nach dem Vorschlag der Kommission soll sie künftig frühestens ab 64 Jahren beginnen können.

Die beiden Rentenarten dürfen nicht verwechselt werden: Bei 45 Versicherungsjahren geht es heute um einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge. Bei 35 Versicherungsjahren ist ein früherer Beginn möglich, die monatliche Rente wird jedoch dauerhaft gekürzt.

Warum die Regelung abgeschafft werden soll

Befürworter der Reform verweisen auf den demografischen Wandel. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner stehen immer weniger Menschen im Erwerbsalter gegenüber. Gleichzeitig fehlen vielen Unternehmen Arbeitskräfte.

Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Ende der abschlagsfreien Frührente die öffentlichen Kassen langfristig um rund 9,5 Milliarden Euro je Rentnerjahrgang entlasten könnte. Außerdem könnten dem Arbeitsmarkt nach der Modellrechnung etwa 125.000 zusätzliche Vollzeitkräfte zur Verfügung stehen. Diese Zahlen sind Schätzungen und hängen davon ab, wie die Betroffenen tatsächlich reagieren.

Arbeitgeberverbände und Teile der Union argumentieren deshalb, der Staat dürfe einen frühen Ausstieg aus dem Berufsleben nicht länger finanziell begünstigen. Die Abschaffung sei außerdem ein wichtiger Bestandteil des gesamten Reformpakets.

Warum es so viel Widerstand gibt

Kritiker sehen in der bestehenden Regelung eine Anerkennung besonders langer Lebensarbeitszeiten. Wer bereits mit 16 oder 17 Jahren angefangen habe zu arbeiten und 45 Versicherungsjahre erreiche, dürfe nicht mit Beschäftigten gleichgesetzt werden, die wesentlich später ins Berufsleben eingestiegen seien.

Besonders groß ist der Widerstand in Ostdeutschland. Dort erreichen vergleichsweise viele Menschen lange Versicherungszeiten. Im Jahr 2025 nutzten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 32,8 Prozent der Neurentner im Osten die abschlagsfreie frühere Rente; im Westen waren es 28 Prozent.

Mehrere CDU- und SPD-Ministerpräsidenten fordern deshalb, die Regelung beizubehalten oder zumindest deutlich abzumildern. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt ihre Abschaffung ab.

Kommen Ausnahmen und Übergangsregeln?

In der politischen Diskussion stehen vor allem zwei mögliche Korrekturen: ein Vertrauensschutz für Menschen kurz vor der Rente und besondere Regeln für gesundheitlich belastete Beschäftigte, beispielsweise langjährige Schichtarbeiter.

Die Rentenkommission sieht grundsätzlich Übergangsfristen und einen erleichterten Zugang zu einer Rente für Menschen vor, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten können. Wie solche Regeln konkret aussehen, welche Jahrgänge geschützt würden und welche Berufe als Härtefälle gelten könnten, ist jedoch offen.

Wie es nun weitergeht

Die Regierungskoalition hatte zunächst angekündigt, die Empfehlungen der Rentenkommission als Gesamtpaket umzusetzen. Ziel ist eine Verabschiedung bis Ende 2026. Die parlamentarischen Beratungen sollen nach der Sommerpause beginnen.

Inzwischen ist allerdings unklar, ob die geplante Abschaffung unverändert durchgesetzt werden kann. Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht keinen Spielraum für eine Rücknahme. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hält dagegen weitere Diskussionen im parlamentarischen Verfahren für möglich. Mehrere Länder drohen zudem mit Widerstand im Bundesrat.

Was Versicherte jetzt wissen müssen

Bis ein neues Gesetz beschlossen wurde und in Kraft tritt, gelten ausschließlich die bisherigen Regeln. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren weiterhin beantragen.