STZ+STZ+Ärger um Parteizentrale
: Zu doll gefeiert: Räumungsklage gegen AfD

Bei der Bundestagswahl hatte die AfD Grund zum Feiern. Doch hat sie wegen der damaligen Wahlparty Ärger mit ihrem Vermieter.
Von
Eberhard Wein
Stuttgart
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Die AfD feierte ihren Erfolg bei der Bundestagswahl.

dpa