Bessere Datengrundlage gefordert
: Bundestag will Anwendung von Pränataltests auf Down-Syndrom prüfen

Mit Gentests kann abgeklärt werden, ob ein Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen könnte. Wird die Methode mehr und mehr zur Regel? Das Parlament fordert jetzt eine bessere Datengrundlage.
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epd/dpa
Berlin
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Bundestag: 08.10.2026, Berlin: Abgeordnete stimmen im Bundestag über Anträge zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) ab. (zu dpa: «Bundestag will Monitoring von Bluttests bei Schwangeren») Foto: Michael Brandt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Abgeordnete stimmen im Bundestag über Anträge zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) ab.

Michael Brandt/dpa
  • Bundestag beschließt Monitoring der NIPT-Anwendung und ihrer Folgen mit 529 Stimmen.
  • Expertengremium prüft rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung.
  • Kompromiss: Kassen zahlen weiter bei gerechtfertigter medizinischer Indikation – klar gestellt.
  • Anlass sind breitere Nutzung und Sorgen vor sozialem Druck sowie Signalwirkung gegenüber Trisomie 21.
  • Bundesregierung soll die Tests evaluieren und erste Ergebnisse bereits Mitte nächsten Jahres vorlegen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Bundestag fordert eine Überprüfung der Anwendungspraxis vorgeburtlicher Tests auf eine Behinderung des ungeborenen Kindes. Mit der Mehrheit von 529 Stimmen verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend einen Antrag, der ein Monitoring der Gründe für den Einsatz der Tests sowie dessen Folgen vorsieht. Ein Expertengremium soll zudem „die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung“ prüfen. Bei einer „gerechtfertigten medizinischen Indikation“ sollen die Kassen aber auch künftig die Kosten übernehmen, wie ein ebenfalls verabschiedeter, kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag klarstellt.

Um die genauen Formulierungen ist auf den letzten Metern vor der Abstimmung noch heftig gerungen worden. Dabei ging es um die Frage, inwieweit der Gesetzgeber mit Monitoring und Expertengremium die Kassenzulassung der Tests infrage stellt.

Kontroverse über Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Tests geben anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über die Möglichkeit einer genetischen Veränderung beim ungeborenen Kind. Konkret sucht er nach den Trisomien 13 und 18 sowie 21, bekannt als Down-Syndrom. Bevor es den Test gab, konnte das nur über eine Fruchtwasseruntersuchung festgestellt werden, die das Risiko einer Fehlgeburt birgt.

Der Bluttest hat dieses Risiko nicht, gibt aber auch keine sichere Diagnose, sondern nur Wahrscheinlichkeiten für genetische Veränderungen. Weil schon allein das aber Eltern in Sorge versetzen oder bei falschem Ergebnis eine Abtreibung zur Folge haben kann, wird der Test auch kritisch gesehen. Er soll deswegen laut Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen nur in begründeten Fällen mit entsprechender Beratung zum Einsatz kommen. Zahlen von Krankenkassen deuten aber darauf hin, dass er inzwischen deutlich breiter angewendet wird.

Einen Teil der Bundestagsabgeordneten versetzt das in Sorge. Der Test dürfe nicht als allgemeine Empfehlung verstanden werden, sagte die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt. Dies gebe das Signal, „dass Kinder mit Trisomie 21 nicht willkommen sind“. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand äußerte die Befürchtung, Eltern könnten unter Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich für ein Kind mit Down-Syndrom entscheiden.

Erste Ergebnisse der Prüfung bis Mitte 2027

Beide gehörten zu der Gruppe, die den Antrag für ein Monitoring vorgelegt hat. Der stellt nicht explizit infrage, dass die Kosten weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Eine andere Gruppe von Abgeordneten fürchtete aber, dass das beabsichtigt ist. Der Antrag bekenne sich „nicht klar zur Kassenzulassung“, sagte die Abgeordnete Carmen Wegge. Die Untersuchung dürfe aber nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht werden. Wegge und weitere Abgeordnete überraschten die Gruppe in dieser Woche mit einem Änderungsantrag, der ursprünglich klarstellen sollte, dass „der aktuelle Umfang der Kassenleistung“ erhalten bleiben soll.

Aus Sicht der anderen Gruppe hätte er damit das Ergebnis des Monitorings vorweggenommen. Es mache keinen Sinn, eine Untersuchung in Auftrag zu geben, bei der man von vornherein sage, sie habe keine Auswirkung, sagte Brand. Beide Gruppen verhandelten deswegen einen Kompromiss, der nun so aussieht, dass die Kassenleistung zumindest in begründeten Fällen erhalten bleiben soll.

Dieser Kompromiss fand am Ende eine breite Mehrheit: 529 von 570 Abgeordneten, die ihre Stimme abgaben, votierten für den entsprechend geänderten Antrag. Es gab 18 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen. Zur Evaluation der Tests ist durch den Antrag die Bundesregierung aufgefordert. Erste Ergebnisse soll sie bereits Mitte nächsten Jahres vorlegen.