Bundesrat lehnt Krisenbonus ab
: Gibt es die Entlastungsprämie trotzdem?

Wie geht es nach der Ablehnung der Entlastungsprämie durch den Bundesrat weiter? Ist der Krisenbonus damit vom Tisch?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Kommt der Krisenbonus doch nicht?

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro kommt vorerst nicht. Der Bundesrat verweigerte dem entsprechenden Gesetz am Freitag die Zustimmung. Der Bundestag hatte die Regelung zuvor bereits beschlossen. Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten demnach bis zu 1000 Euro steuer- und abgabenfrei zahlen können. Die Regelung war als Änderung in ein anderes Steuergesetz eingefügt worden, das unter anderem Fragen des Steuerberatungsgesetzes behandelt.

Bundesrat verweigert Zustimmung

Im Bundesrat reichte es nun aber nicht für eine Mehrheit. In der Sitzung wurde deutlich, dass die Länder die Prämie nicht in erster Linie wegen ihres Ziels ablehnten. Der Streit drehte sich vielmehr um die Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann kritisierte in der Debatte grundsätzlich das Vorgehen des Bundes. Die Prämie sei „sicher gut gemeint“, sagte er sinngemäß. Entscheidend sei aber, wer sie am Ende bekomme – und wie sie bezahlt werde. Kretschmann warf dem Bund vor, immer wieder politische Vorhaben auf den Weg zu bringen, deren finanzielle Folgen später bei Ländern und Kommunen hängen blieben.

Länder kritisieren Finanzierung der Prämie

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel wurde in der Debatte konkreter. Die Entlastungsprämie führe nach seinen Angaben zu geschätzten Steuermindereinnahmen von 2,8 Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Davon entfielen rund eine Milliarde Euro auf die Länder und etwa 700 Millionen Euro auf die Kommunen. Der Bund habe zwar für eine Gegenfinanzierung bei sich selbst gesorgt, nicht aber für einen Ausgleich bei Ländern und Kommunen.

Genau das war der zentrale Konflikt. Die Länder hatten offenbar versucht, zumindest die kommunalen Steuerausfälle auszugleichen. Dressel sprach von einem Kompromissvorschlag aus dem Finanzausschuss. Diese Hand sei vom Bund jedoch nicht ergriffen worden. Aus Sicht der Länder hätte das bedeutet: Der Bund ermöglicht eine populäre Entlastungsmaßnahme, während Länder und Kommunen einen erheblichen Teil der Einnahmeausfälle tragen müssten.

Streit auch um Gewerbesteuer-Oasen

Hinzu kam ein weiterer Punkt im Gesetz: die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer. Damit sollten sogenannte Gewerbesteuer-Oasen eingedämmt werden. Der Bund sah eine Anhebung auf 280 Prozent vor. Dressel nannte das einen „Tropfen auf den heißen Stein“ und verwies darauf, dass aus kommunaler Sicht ein höherer Mindesthebesatz nötig sei. Auch hier forderten die Länder Nachbesserungen.

Was die Entscheidung für Beschäftigte bedeutet

Für Beschäftigte bedeutet die Entscheidung: Die Prämie kann vorerst nicht ausgezahlt werden. Sie war ohnehin kein automatischer Bonus für alle Arbeitnehmer, sondern nur eine steuerliche Möglichkeit für Arbeitgeber. Unternehmen hätten selbst entscheiden können, ob sie die Prämie zahlen – und in welcher Höhe bis zur Grenze von 1000 Euro.

Entlastung nicht grundsätzlich vom Tisch

Die Ablehnung im Bundesrat ist damit weniger ein Nein zu Entlastungen als ein Nein zur konkreten Finanzierung. Die Länder sehen sich und die Kommunen durch das Gesetz zu stark belastet. Ob die Entlastungsprämie später doch noch kommt, hängt nun davon ab, ob Bund und Länder einen Kompromiss finden – etwa beim Ausgleich der Steuerausfälle. Aktuell ist die Maßnahme gestoppt.

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