Einschnitte für Familien: Bericht: Prien will maximale Bezugsdauer von Elterngeld auf zwölf Monate kürzen

Karin Prien (CDU) will einem Bericht zufolge im Zuge der Reform des Elterngelds die maximale Bezugsdauer senken (Archivfoto).
Kay Nietfeld/dpa- Familienministerin Karin Prien plant eine Reform des Elterngelds – Bezugsdauer auf zwölf Monate.
- Drei Monate sollen künftig je Elternteil reserviert sein, sechs Monate frei aufteilbar.
- Die sogenannten Vätermonate steigen von zwei auf drei. Alleinerziehende sind ausgenommen.
- Mindestbetrag soll auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag auf 1900 Euro.
- Die Deckelung bei 65 Prozent des Nettoeinkommens bleibt bestehen. Reform dient Sparmaßnahmen.
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Familienministerin Karin Prien (CDU) will einem Bericht zufolge im Zuge der Reform des Elterngelds die maximale Bezugsdauer senken. Wie das Magazin Politico am Montag unter Berufung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf berichtete, soll die Dauer von derzeit maximal 14 auf zwölf Monate begrenzt werden. Dabei soll das Elterngeldmodell demnach so modifiziert werden, dass die sogenannten Vätermonate von zwei auf drei Monate erhöht werden.
Derzeit kann die Dauer des Elterngelds nur ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen.
Alleinerziehende von der Regel ausgenommen
Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, das Elterngeld weiterzuentwickeln, „indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen“. Das werde unter anderem durch eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes erreicht.
Nun steht laut Politico im Gesetz: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von der Regel ausgenommen.
Den Plänen zufolge sollen außerdem die monatlich gezahlten Beträge leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll aber bestehen bleiben. Die Reform kommt vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen der Regierung.