Familien: Elterngeld-Kürzung - das ändert sich jetzt

Väter sollen noch stärker in die Verantwortung genommen werden, Frauen möglichst schnell wieder in Arbeit.
IMAGO/Oliver LangelWer gerade Nachwuchs plant oder mitten in der Babyzeit steckt, blickt aktuell mit Sorge auf die Gesundheitspolitik und Haushaltspläne der Regierung. Im Familienministerium „muss“ gespart werden, obwohl die Geburtenrate so niedrig ist wie nie zuvor. Konkret geht es um rund 500 Millionen Euro. Da das Elterngeld der größte Posten im Etat ist, steht hier eine umfassende Reform bevor.
Aber was genau ist geplant und was bedeutet das für den Geldbeutel und die Zeit mit dem Baby? Hier ist der aktuelle Überblick.
Elterngeld: Weniger Monate, mehr „Väterzeit“
Bisher gilt die bekannte Regelung: 12 Monate Basiselterngeld für ein Elternteil, zwei zusätzliche „Partnermonate“, wenn sich beide beteiligen – macht insgesamt 14 Monate.
Der neue Gesetzentwurf sieht einen deutlichen Umbau vor. Geplant ist ein sogenanntes 3-3-6-Modell:
- Kürzung der Gesamtdauer: Die maximale Bezugsdauer für Paare sinkt von 14 auf 12 Monate.
- Feste Reservierung: Jedes Elternteil muss künftig mindestens 3 Monate Elterngeld beantragen, sonst verfällt der Anspruch auf diesen Teil.
- Flexibler Rest: Die verbleibenden 6 Monate können Paare wie gewohnt untereinander aufteilen.
- Ausnahme für Alleinerziehende: Sie sollen weiterhin den vollen Anspruch auf die 12 Monate behalten.
Höhere Elterngeld-Sätze als Trostpflaster
Um den Verlust von zwei Monaten abzufedern, sollen die seit der Einführung im Jahr 2007 unveränderten Elterngeldsätze leicht angehoben werden:
- Der Mindestbetrag steigt von 300 Euro auf 330 Euro im Monat.
- Der Höchstbetrag klettert von 1.800 Euro auf 1.900 Euro im Monat.
Die Berechnungsgrundlage bleibt grundsätzlich bei 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens (bis zur bereits abgesenkten Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen).

War die „Zeit der Wohltaten“ nur geheuchelt? Nicht alle in der Regierung setzen sich aktuell gleichermaßen für Familien ein – Finanz- und Verteidigungsminister fordern Einsparungen.
IMAGO/Noah WedelElterngeld Plus und Partnerschaftsbonus – das ändert sich
Wer hofft, den Kürzungen beim Basiselterngeld einfach durch den Wechsel in das beliebte Elterngeld Plus zu entgehen, muss sich ebenfalls auf spürbare Einschnitte einstellen. Da das Elterngeld Plus mathematisch direkt an das Basiselterngeld gekoppelt ist (ein Basismonat entspricht zwei Plus-Monaten bei halber Auszahlung), schrumpft mit der Kürzung der Gesamtdauer automatisch auch das maximale Zeitfenster für den Elterngeld-Plus-Bezug.
Besonders bitter könnte es beim Partnerschaftsbonus werden: Dieser belohnt Eltern bisher mit bis zu vier zusätzlichen Monaten, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Da das Familienministerium jedoch das Ziel verfolgt, satte Einsparungen umzusetzen, stehen auch diese Boni auf dem Prüfstand.
Wenn der Staat hier den Rotstift ansetzt oder die Hürden für die parallele Teilzeit weiter verschärft, bricht genau das Modell weg, das Paaren den sanften und gleichberechtigten Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern sollte. Für viele Familien bedeutet das: Noch weniger Flexibilität und das Risiko, beim Jonglieren von Teilzeitstunden den Anspruch komplett zu verlieren.
Betreuungslücke für junge Mütter nach 9 Monaten
Was auf dem Papier nach mehr Gleichberechtigung und Väterbeteiligung klingt, sorgt bei Frauen und Familienverbänden für lauten Protest. Das Problem liegt im Detail:
Wenn die Mutter beispielsweise die maximal möglichen 9 Monate (6 Monate flexibel + 3 Monate reserviert) nimmt, müsste sie danach voll in den Beruf zurückkehren. Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt gibt es in Deutschland kaum verlässliche Kitaplätze oder Tagesmütter. Familien droht eine echte Betreuungslücke.
Erwerbszwang statt Wahlfreiheit?
Kritiker sprechen von einer „Kürzung durch die Hintertür“. Statt echter Wahlfreiheit werde Familien vom Staat ein Erwerbszwang aufgedrängt. Es entspricht auch der Ideologie mancher Kreise, dass möglichst alle Frauen schnell wieder in Vollzeitarbeit kommen sollten, weil sie sonst gegenüber den Männern „strukturell benachteiligt“ seien, während das in der traditionellen Rollenverteilung eher als „selbstverständlich“ hingenommen wurde. Viele Familien befürchten nun allerdings, dass sie die Monate finanziell gar nicht so aufteilen können, wie es das Gesetz verlangt, und am Ende schlicht Geld verlieren.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung der Regierung. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen, aber die Richtung steht fest: Nachdem man Jahrzehnte lang Wohltaten verteilt hat, wird es enger für junge Familien.


