Friesland
: Warum darf AfD-Kandidat Sichert nicht bei der Landratswahl antreten?

Der Wahlausschuss verweigert einem AfDler die Zulassung. Neben der Einstufung seiner Partei gaben vor allem eigene Social-Media-Posts den Ausschlag.
Von
Michael Maier
Hannover
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Bundestag: 08.07.2026, Berlin: Martin Sichert (AfD) spricht in der 88. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. Die Hauptthemen der heutigen Sitzung sind - nach einer Regierungsbefragung des Bundesumweltministers und der Bundesjustizministerin - eine vereinbarte Debatte zu 250 Jahre USA sowie Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Änderung der Strafprozessordnung. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Demokratisch oder nicht? Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert bei einer Bundestagsdebatte.

Bernd von Jutrczenka/dpa
  • AfD-Politiker Martin Sichert darf in Friesland nicht zur Landratswahl antreten.
  • Der Wahlausschuss sieht erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue.
  • Grundlage sind zwei Aspekte: Partei als Verdachtsfall und eigene Social-Media-Posts.
  • Das niedersächsische Wahlrecht verlangt bei Spitzenämtern eine Prüfung der Verfassungstreue.
  • Sichert weist Vorwürfe zurück und kann den Rechtsweg nutzen, die Wahl ist im September.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland wird der Name des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert (46) nicht auf dem Stimmzettel stehen. Der zuständige Wahlausschuss hat seine Kandidatur offiziell abgelehnt. Ausschlaggebend für die Verweigerung der Zulassung sind laut den zuständigen Behörden erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Politikers. Die Entscheidung baut im Wesentlichen auf zwei Säulen.

Friesland: Warum Martin Sichert nicht antreten darf

  • Einstufung der Partei: Der Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband in Niedersachsen als Rechtsextremismus-Verdachtsfall ein. Nach dem niedersächsischen Wahlrecht gilt die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppierung als gewichtiges Prüf-Indiz für die Wahlbehörde.
  • Individuelle Äußerungen: Für einen endgültigen Ausschluss reichen Parteizugehörigkeit und Pauschalannahmen allein nicht aus. Im Fall von Martin Sichert flossen konkrete persönliche Anhaltspunkte in die Bewertung ein – darunter Äußerungen und Aktivitäten auf Social-Media-Kanälen, die aus Sicht des Ausschusses nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind.

Gesetzliche Grundlage für Landratswahl in Niedersachsen

Grundlage für die Überprüfung war ein novelliertes Verfahren im niedersächsischen Kommunalwahlrecht. Dieses verpflichtet Wahlbehörden dazu, bei begründeten Bedenken die Verfassungstreue von Bewerbern für kommunale Spitzenämter eingehend zu durchleuchten.

Wer als Landrat eine Behörde leiten und als Beamter auf Zeit amtieren möchte, muss jederzeit garantiert für die Verfassung eintreten. Landräte und Bürgermeister haben in diesem Sinn eine Doppelfunktion als gewählte Vertreter und gleichzeitig als Staatsbeamte, die in einem besonderen Treueverhältnis stehen. Da der Wahlausschuss diese Voraussetzung bei Sichert als nicht erfüllt ansah, folgte der rechtliche Ausschluss von der Wahl.

Sichert diskriminiert Deutsche nach Herkunft

Es wurden Postings herangezogen, in denen Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – wie das Gleichheitsgebot und der Schutz der Menschenwürde aller Bürger – relativiert oder infrage gestellt wurden. Sichert wird ein „ethnopluralistisches Weltbild“ unterstellt, da er Bürger mit Migrationshintergrund nicht als „echte Deutsche“ anerkenne.

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Der AfD-Mann reagierte verwundert, da er vor seinem Bundestagsmandat rund 15 Jahre lang ohne Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet hatte. Das er bei der gleichen Demo wie Rechtsextremist Martin Elsässer gesehen wurde, könne ihm nicht als „Kontaktschuld“ ausgelegt werden. Nun steht dem verhinderten Kandidaten der Rechtsweg durch mehrere Instanzen offen. Allerdings wird die Wahl bereits im September stattfinden.