STZ+STZ+Gesundheits-Gesetze
: Nachtschicht ist zumutbar

Anders als noch vor drei Jahren sieht Karlsruhe keine Notwendigkeit, bei der Gesetzgebung einzugreifen. Richtig, kommentiert Christian Gottschalk.
Von
Christian Gottschalk
Stuttgart
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Bundesverfassungsgericht: ARCHIV - 23.06.2026, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein Schild mit der Aufschrift Bundesverfassungsgericht steht vor dem Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (zu dpa: «Linke will neues Heizgesetz vor Gericht vorerst stoppen») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Bundesverfassungsgericht steht dem Gesundheitsgesetz nicht im Wege.

Bernd Weißbrod/dpa