STZ+STZ+Gleichwertige Lebensverhältnisse
: Was das Grundgesetz vorschreibt

Die Verfassung verpflichtet den Bund, auf die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ in Deutschland zu achten. Allerdings ist dies allenfalls ein vages Leitbild, kein konkretes Staatsziel.
Von
Armin Käfer
Stuttgart
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Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse: Dies wird im Grundgesetz in Artikel 72 als Ziel der Gesetzgebung benannt

Imago/Christian Ohde