Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ab wann gilt die Regel?

Muss man künftig direkt zum Hausarzt?
Daniel Karmann/dpaDie geplanten neuen Regeln zur Krankschreibung sorgen für viel Diskussion. Künftig sollen Beschäftigte grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Doch noch ist offen, ab wann diese Vorgabe tatsächlich gelten soll.
Neue Regel gilt noch nicht
Aktuell handelt es sich um einen politischen Beschluss der Koalition. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wurde bislang nicht genannt. In der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026 wurde lediglich bestätigt, dass eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag geplant ist. Zugleich hieß es, die genaue Ausgestaltung müsse erst noch erarbeitet werden.
Bis ein entsprechendes Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist, bleibt es daher bei der bisherigen Rechtslage.
Was Merz zur Krankschreibung gesagt hat
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte in der ZDF-Sendung „maybrit illner spezial“ am 2. Juli 2026 erklärt, dass die entsprechenden Gesetze im kommenden Herbst im Bundestag beraten werden sollen. Ein konkreter Starttermin ergibt sich daraus aber nicht.
Realistisch wäre damit eine Umsetzung frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027. Sicher ist das jedoch nicht, weil das Gesetzgebungsverfahren noch aussteht.
Was bisher gilt
Derzeit müssen Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich spätestens nach dem dritten Krankheitstag vorlegen. Das ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Arbeitgeber können aber schon heute verlangen, dass die Bescheinigung früher eingereicht wird.
Ausnahmen für Betriebe sollen möglich bleiben
Auch nach der geplanten Verschärfung soll offenbar nicht jeder Betrieb zwingend dieselbe Regel anwenden müssen. Merz stellte klar, dass weiterhin abweichende Vereinbarungen möglich sein sollen. Das kann etwa über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geschehen.
Damit könnten Betriebe auch künftig eigene Regelungen treffen, wenn sie von der allgemeinen Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag abweichen wollen.
Telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden
Teil der geplanten Änderung ist auch, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen. Sie war während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Ansteckungen in Arztpraxen zu vermeiden. Nach Darstellung der Bundesregierung soll stattdessen unter anderem die Videosprechstunde gestärkt werden.
