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: Krankschreibung nach Fehlgeburt: Kommt eine Reform für den Mutterschutz?

Wenn eine Frau vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert, muss sie theoretisch am nächsten Tag wieder zur Arbeit. In den Bundestagsfraktionen ist man sich einig, dass sich das ändern sollte. Trotzdem könnte das Vorhaben platzen.
Von
Annika Mayer
Stuttgart
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Mit einer großen Wiege und prominenter Unterstützung zog Natascha Sagorski (Mitte) für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten vor das Reichstagsgebäude in Berlin.

/Fionn Große