Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft: So kann man sich trotzdem von zu Hause aus krankschreiben lassen

Man muss nicht unbedingt den Hausarzt anrufen.
Sina Schuldt/dpaDie Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung abschaffen. Darauf hat sich die Regierungskoalition im Rahmen ihres Reformpakets am 01. Juli verständigt. Zusätzlich soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein. Beide Reformvorschläge sorgen bei Bürgern und Ärzteverbänden für Kritik. Allerdings gibt es bereits heute Alternativen zum Anruf in der Arztpraxis.
Alternativen zur telefonischen Krankschreibung
Ganz ohne Praxisbesuch bleibt eine Krankschreibung aber weiterhin möglich: Der wichtigste Weg ist die Videosprechstunde. Nach den Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses kann eine Arbeitsunfähigkeit per Video festgestellt werden, wenn die ärztliche Einschätzung auf diesem Weg ausreichend sicher möglich ist. Ein Anspruch auf eine Video-AU besteht allerdings nicht.
Für Patientinnen und Patienten gibt es vor allem zwei Optionen. Am naheliegendsten ist die eigene Hausarztpraxis. Viele Praxen bieten mittlerweile Videosprechstunden an. Wer dort bekannt ist, kann bei geeigneten Beschwerden per Video für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.
Alternativ kommen zertifizierte Telemedizin-Anbieter infrage. Dort erfolgt die Untersuchung per Videogespräch mit einem in Deutschland zugelassenen Arzt. Für neue Patientinnen und Patienten ist eine Erstbescheinigung per Videosprechstunde in der Regel nur für bis zu drei Kalendertage möglich.
Achtung: Nicht ohne Videochat
Wichtig ist: Eine seriöse Krankschreibung setzt ärztlichen Kontakt voraus. Reine Online-Fragebögen oder Chat-Angebote ohne persönliche Untersuchung sind rechtlich riskant. Arbeitgeber können den Beweiswert solcher Bescheinigungen anzweifeln. Wer rechtssicher handeln will, sollte daher auf eine reguläre Praxis oder einen Anbieter mit echter Videosprechstunde setzen.
