STZ+STZ+„Compact“-Verbot rechtswidrig
: Verfassung schützt auch Rechtsradikale

Das rechtslastige Magazin „Compact“ darf nicht verboten werden. Davon profitieren auch dessen AfD-Freunde, warnt StZ-Autor Armin Käfer.
Kommentar von
Armin Käfer
Stuttgart
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Sieg im Streit mit dem Rechtsstaat: „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer (rechts) darf weiterhin rechtes Gedankengut verbreiten.

Hendrik Schmidt/dpa