Vorratsdatenspeicherung
: Bundestag debattiert kontrovers über digitale Befugnisse für Ermittler

Der Bundestag berät über neue digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei und Justiz. Künftig könnten Behörden Fotos per biometrischem Internetabgleich und KI auswerten.
Von
red/afp
Berlin
Bundestag

Der Bundestag diskutiert über neue Befugnisse für Ermittlungsbehörden (Archivfoto).

Michael Kappeler/dpa
  • Bundestag berät in erster Lesung über erweiterte digitale Befugnisse für Ermittler.
  • Geplant ist biometrischer Internetabgleich von Fotos – Abgleich mit Social-Media-Bildern.
  • Automatisierte Datenanalyse über Datenbanken, in engen Grenzen auch mit KI, soll möglich sein.
  • Einsatz nur bei schweren Straftaten; staatsanwaltschaftliche Anordnung, keine staatliche Bilddatenbank.
  • Opposition und DAV warnen vor Überwachung und Verstößen gegen Verfassungs- und Europarecht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die deutschen Ermittlungsbehörden sollen im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität technologisch aufgerüstet werden. Der Bundestag befasste sich am Mittwoch in erster Lesung mit einem entsprechenden Gesetzespaket, wonach die digitalen Ermittlungsbefugnisse der deutschen Strafverfolgungsbehörden deutlich ausgeweitet werden sollen. Dabei werden diese Befugnisse erstmals auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Scharfe Kritik an den Plänen kam von der Opposition und auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV).

Durch die Reform erhielten die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit eines biometrischen Internetabgleichs und könnten so etwa Fotos von Terrorverdächtigen automatisiert mit Social-Media-Bildern abgleichen, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Parlament. Bisher sei dies den Sicherheitsbehörden untersagt. Zudem bekämen die Strafverfolger bessere Möglichkeiten zur automatisierten Analyse über verschiedene Datenbanken hinweg - „in engen Grenzen auch mit KI“.

Die Gesetzentwürfe zögen aber „klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge“, betonte die SPD-Ministerin. Sie dürften nur bei schwereren Straftaten wie Terrorismus, Kinderpornografie oder bei Tötungsdelikten eingesetzt werden. Für den biometrischen Internetabgleich brauche es auch immer eine staatsanwaltschaftliche Anordnung, der Aufbau einer staatlichen Bilddatenbank sei verboten.

Opposition warnt vor Überwachung

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph de Vries (CDU) betonte, mit der Reform bekämen die Sicherheitsbehörden „die Werkzeuge, die sie eben im 21. Jahrhundert auch dringend brauchen“. Nur so könnten sie „Täternetzwerken auf Augenhöhe“ entgegentreten.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz kritisierte die Regierungsvorlagen als „zu unbestimmt“ und „ohne verhältnismäßige Sicherungsmechanismen“. „Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den höchsten Gerichten.“

Auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger hielt die Vorhaben für „eindeutig verfassungs- und europarechtswidrig“. Sie forderte ein „strikt gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für den Staat und für Unternehmen“.

Der AfD-Politiker Fabian Jacobi warnte, mit dem Bildabgleich werde die massenhafte Analyse auch Unbeteiligter möglich. Notwendig sei zumindest eine richterliche Anordnung für solche Maßnahmen und nicht nur der Staatsanwaltschaft.

Datenschützer warnen vor Gesichtserkennung

Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage für den automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich. Wenn Strafverfolgungsbehörden Fotos eines Tatverdächtigen mit öffentlich zugänglichen Lichtbildern abgleichen wollen, müssen Ermittlerinnen und Ermittler dies bislang manuell tun, indem sie entsprechende Fotos selbst in Augenschein nehmen. Auch für den Einsatz moderner Systeme zur Analyse rechtmäßig gespeicherter Daten fehlt im deutschen Recht bislang eine gesetzliche Grundlage.

KI-Symbolbild

Auch der Deutsche Anwaltverein warnt vor einer „Überwachungsdystopie“ (KI-Symbolbild).

Peter Steffen/dpa

Auch der Deutsche Anwaltverein warnte aber vor einer „Überwachungsdystopie“. Die „biometrische Rasterfahndung im Internet“ werde „absehbar zum Standardermittlungsinstrument“, erklärte der DAV. Angesichts der Omnipräsenz von persönlichen Bildern in Onlinediensten – oft auch ohne Kenntnis der Betroffenen – sei „die grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite immens“.

Durch eine automatisierte Datenanalyse, auch mit Hilfe von KI-Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir, entstünde bei der Polizei zudem eine „'Gigadatenbank' mit extrem sensiblen Daten“, kritisierte der DAV. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung gehe „weit über bisher bekannte Ermittlungsinstrumente hinaus“.

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