Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt: Will die AfD die Schulpflicht abschaffen?

Ein Wahlwerbeschild mit dem Bild von AfD-Spitzenkandidat Siegmund ist auf einer Kundgebung der AfD mit Grillfest zu sehen. In Sachsen-Anhalt wird am 6.9.2026 ein neuer Landtag gewählt.
Matthias Bein/dpaDie AfD Sachsen-Anhalt kündigt in ihrem Regierungsprogramm einen grundlegenden Umbau der Schulpolitik an. Dazu gehört auch die Forderung, die bisherige Pflicht zum Schulbesuch durch eine sogenannte Bildungspflicht zu ersetzen.
AfD fordert Bildungspflicht statt verpflichtendem Schulbesuch
Im Kapitel „Schulbildung“ fordert die AfD unter der Überschrift „Bildungspflicht statt Schulzwang“, Eltern künftig die Wahl zwischen dem Besuch einer Schule und Hausunterricht zu ermöglichen. Nach Vorstellung der Partei sollen Eltern in Fragen der Bildung und Erziehung ihrer Kinder grundsätzlich das letzte Wort haben.
Der Hausunterricht soll allerdings an Bedingungen geknüpft werden. Nach dem Regierungsprogramm müsste er die gleichen Qualitätsstandards erfüllen wie regulärer Schulunterricht. Zu Hause unterrichtete Kinder sollen halbjährlich zentrale Prüfungen ablegen, mit denen ihr Lernfortschritt kontrolliert wird. Bleibt ein Kind nach Auffassung der Partei beim Lernstoff zurück, müsste es anschließend wieder eine Schule besuchen. Weitere Einzelheiten – etwa zu den Prüfungsinhalten, der Organisation des Hausunterrichts oder der konkreten staatlichen Kontrolle – nennt das Programm nicht.
Die AfD geht damit deutlich über eine bloße Lockerung der Schulpflicht hinaus. Sie beschreibt den Schulbesuch ausdrücklich als ein staatliches Angebot, das Eltern nicht zwingend annehmen müssten. Die Bildung der Kinder soll dagegen weiterhin verpflichtend bleiben. Im Ergebnis will die Partei damit die verpflichtende Anwesenheit in einer Schule abschaffen und durch eine Bildungspflicht ersetzen.
Österreich als Vorbild
Als Vorbild nennt die AfD Österreich. Dort besteht zwar ebenfalls eine allgemeine Schulpflicht, diese kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch durch häuslichen Unterricht erfüllt werden. Die Gleichwertigkeit muss behördlich festgestellt werden und der Lernerfolg wird jährlich überprüft. Die AfD würde mit ihren geplanten halbjährlichen zentralen Prüfungen also ein eigenes, strengeres Kontrollmodell vorsehen.
Umsetzung rechtlich offen
Wie die Pläne konkret umgesetzt werden sollen, lässt das Regierungsprogramm offen. Das ist auch deshalb relevant, weil die Verfassung Sachsen-Anhalts in Artikel 25 ausdrücklich festlegt: Es besteht eine allgemeine Schulpflicht. Zudem steht das gesamte Schul- und Bildungswesen nach Artikel 29 unter der Aufsicht des Landes. Wie eine weitgehende Freigabe von Hausunterricht mit diesen Vorgaben rechtlich ausgestaltet werden könnte, erläutert die AfD in ihrem Programm nicht.
