50 Milliarden pro Jahr: Witwenrente: Wie realistisch ist die Abschaffung?

Manch eine Witwe sieht sich nach dem Tod des Gatten verstärkt zu harter Arbeit gezwungen.
IMAGODie Debatte um die Zukunftsfähigkeit des deutschen Rentensystems verschärft sich. Für erhebliche Unruhe sorgt ein Vorstoß des „Wirtschaftsweisen“ Prof. Dr. Martin Werding: Der Ökonom aus dem Sachverständigenrat der Bundesregierung plädiert dafür, die klassische Witwenrente schrittweise abzuschaffen und durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen.
Während manche darin einen längst überfälligen Schritt zur Modernisierung und Konsolidierung der Rentenkasse sehen, warnen Sozialverbände und Gewerkschaften vor Altersarmut, Vertrauensverlust und Ungerechtigkeiten.
Wirtschaftsweiser will Witwenrente abschaffen
Martin Werding begründet seine Forderung im Wesentlichen mit zwei Kernpunkten:
- Hohe Kosten für das System: Die Hinterbliebenenversorgung schlägt in der Bilanz der Deutschen Rentenversicherung jährlich mit rund 50 Milliarden Euro zu Buche – das entspricht etwa einem Achtel aller Gesamtausgaben. Da diese Leistungen nicht durch eigene Beiträge der Empfänger gedeckt sind, belasten sie das Rentensystem massiv.
- „Veraltetes Rollenmodell“: Die heutigen Regelungen beruhen laut Kritikern auf einer Logik, in der der Ehemann als alleiniger Hauptverdiener auftrat und die Ehefrau nach seinem Tod finanziell abgesichert werden musste. Heute sind Frauen weit häufiger erwerbstätig. Das Sozialrecht hinke hier der gesellschaftlichen Realität hinterher.
Als Alternative fordert Werding das obligatorische Rentensplitting: Die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte beider Partner sollen 50:50 aufgeteilt werden. Stirbt ein Partner, behält der Überlebende die ihm zugesprochenen Punkte. Eine zusätzliche Hinterbliebenenrente aus der Kasse der Allgemeinheit würde entfallen.

Martin Werding gehört dem Sachverständigenrat der Bundesregierung an.
Britta Pedersen/dpaBestandsschutz für Witwenrente?
So schlüssig die fiskalische Logik aus Sicht von manchen Finanzwissenschaftlern klingt, so deutlich sind die Einwände aus der Sozial- und Praxisperspektive. Menschen richten ihre Lebens-, Arbeits- und Finanzplanung über Jahrzehnte an den bestehenden Gesetzen aus. Entscheidet sich ein Paar einvernehmlich dafür, dass ein Partner für die Familie beruflich zurücksteckt, geschieht dies auch im Vertrauen auf die gesetzliche Absicherung im Todesfall. Auch wenn Reformen wahrscheinlich nur für neue Ehen gelten würden, stört eine solche Systemumstellung das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Sozialstaats.
Haus mit Witwenrente nicht mehr bezahlbar
Ein zentraler Schwachpunkt betrifft jüngere Ehen: Stirbt ein Partner früh – beispielsweise mit 35 oder 40 Jahren durch Krankheit oder Unfall –, haben beide Eheleute bis dahin erst sehr wenige Rentenpunkte angesammelt. Ein Rentensplitting bringt dem überlebenden Partner in dieser Lebensphase kaum finanzielle Substanz, während die bisherige Witwenrente über Zurechnungszeiten eine echte Absicherungsfunktion übernimmt.
Kritiker betonen, dass die Witwenrente auch als Kompensation dafür dient, dass Ehepaare gemeinsame Lebenshaltungskosten hatten, die beim Tod eines Partners keineswegs um die Hälfte sinken (Miete, Energie, Grundversorgung). Fällt die Witwenrente ersatzlos weg, droht Überlebenden ein sozialer Abstieg bis hin zur möglichen Zwangsversteigerung des Eigenheims. Frei nach dem Motto: „Dann kann man ja das Haus verkaufen.“
Im internationalen Vergleich wirkt das deutsche Niveau der Hinterbliebenenversorgung indes zunehmend knausrig. Während Witwen in Deutschland wegen der 55-Prozent-Quote und einer strengen Einkommensanrechnung oft mit Restbeträgen von lediglich 700 bis 800 Euro abgespeist werden, gewähren Ländern in Südeuropa zum Teil deutlich höhere Absicherungen in der Größenordnung von 2000 Euro.
Milliarden für Kriege
Sozialverbände kritisieren, dass manche in Deutschland Witwen offenbar als „Sparschwein“ betrachten, anstatt ihren gewohnten Lebensstandard nach einem Schicksalsschlag angemessen abzusichern. Dass bei Sozialleistungen von rund 50 Milliarden Euro jährlich von einer „untragbaren Last“ gesprochen wird, sorgt im gesellschaftlichen Diskurs auch mit Blick auf andere Staatsausgaben für Stirnrunzeln.
Zum Vergleich: Allein das „Sondervermögen“ der Bundeswehr umfasst 100 Milliarden Euro, während der jährliche Verteidigungsetat auf 80 Milliarden aufgestockt wird. An militärischen und zivilen Hilfen im Rahmen des Ukraine-Krieges sind schon 100 Milliarden Euro geflossen.
Besonders brisant wirkt die Spardebatte aber beim Blick auf Ungleichbehandlung im eigenen Land. Während bei Angestellten gekürzt werden soll, genießen Beamtenhinterbliebene im Rahmen des Witwengeldes erhebliche Privilegien: Die Berechnung basiert bei ihnen auf den meist deutlich höheren Pensionen, Freibeträge fallen großzügiger aus und eine Mindestgarantie schützt vor Kürzungen.
Am Ende des Tages entscheiden dann auch nicht „Wirtschaftsweise“ über die Witwenrente, sondern gewählte Volksvertreter. In den großen Parteien wird die derzeitige Sommerloch-Debatte um Witwen zum Teil eher als überflüssig und gefährlich angesehen, obwohl auch die Rentenkommission der Merz-Regierung Einschnitte vorgeschlagen hatte.


