Abgabe auf Süßgetränke
: Wie hoch ist die Zuckersteuer und wann kommt sie?

Lesen Sie hier, auf welche Produkte die Zuckersteuer anfallen soll, wann sie kommt und wie sie sich auf die Preise auswirkt.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Zuckerhaltige Erfrischungsgetränke: ARCHIV - 23.08.2016, Berlin: Drei Gläser gefüllt mit roter Limonade, Cola und einem Energy-Drink stehen neben Zuckerwürfeln auf einem Tisch. 
Die Zuckerwürfel sollen zeigen, dass Getränke wie Limo jede Menge davon enthalten. (zu dpa: «Nord-CDU: Kein Verkauf von Energydrinks an Unter-16-Jährige») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Zuckersteuer kommt.

Monika Skolimowska/dpa

Die geplante Zuckersteuer nimmt konkrete Formen an. Nach einem Bericht der BILD vom 25. August 2026 soll das Bundesfinanzministerium inzwischen ein deutlich weitergehendes Modell prüfen als bislang öffentlich bekannt. Danach könnten nicht nur klassische zuckerhaltige Limonaden besteuert werden, sondern auch Säfte, Milchgetränke, Eistees, Fertigkaffees, Biermischgetränke und sogar mit Süßstoffen gesüßte Getränke wie Cola Zero. BILD beruft sich dabei auf ein Papier des Bundesfinanzministeriums, das der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt.

Wichtig ist allerdings die Unterscheidung: Die konkreten Steuersätze aus diesem Papier sind bislang nicht in einem öffentlich zugänglichen Gesetzentwurf oder im Finanzplan des Bundes festgeschrieben. Offiziell bestätigt ist dagegen inzwischen, dass die Bundesregierung eine „Zuckergetränkesteuer“ einführen will. Im am 14. August vorgelegten Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 heißt es, damit sollten „baldmöglichst spürbare Haushaltseinnahmen für den Bund“ erzielt werden. Eine konkrete Höhe oder genaue Produktabgrenzung nennt der Finanzplan nicht.

Wie hoch soll die Zuckersteuer werden?

Nach den Informationen der BILD sieht das aktuelle Konzept des Finanzministeriums eine Staffelung nach dem Zuckergehalt vor. Demnach sollen für Getränke mit 4,5 bis 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent pro Liter fällig werden. Bei einem Zuckergehalt von mehr als 7 bis 10 Gramm sollen es 32 Cent pro Liter sein, bei mehr als 10 Gramm 38 Cent pro Liter.

Besonders bemerkenswert: Nach dem von BILD beschriebenen Konzept sollen auch Getränke ohne Zucker erfasst werden, wenn sie Süßstoffe enthalten. Für Cola Zero, Sprite Zero und vergleichbare Getränke wären demnach 26 Cent je Liter vorgesehen.

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Damit geht das offenbar im Finanzministerium diskutierte Modell deutlich über den ursprünglichen Expertenvorschlag hinaus.

Die von Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hatte im März eine zweistufige Steuer vorgeschlagen: Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollten steuerfrei bleiben. Von fünf bis unter acht Gramm sollten 26 Cent je Liter, ab acht Gramm 32 Cent je Liter anfallen. Hundertprozentige Fruchtsäfte und Getränke mit künstlichen Süßstoffen sollten nach diesem Modell ausdrücklich von der Steuer ausgenommen werden.

Der BILD-Bericht beschreibt damit drei wesentliche Verschärfungen gegenüber dem Expertenmodell: Die Steuerpflicht würde bereits bei 4,5 statt fünf Gramm Zucker beginnen, für besonders zuckerreiche Getränke käme eine zusätzliche Stufe von 38 Cent hinzu und auch Süßstoffgetränke würden besteuert.

Wann kommt die Zuckersteuer?

Der politische Zeitplan hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach verändert.

Bei der Vorstellung der Haushaltseckwerte am 29. April 2026 war noch von einer Zuckerabgabe die Rede. In der anschließenden Pressekonferenz wurde die Einführung für 2028 thematisiert. Finanzminister Lars Klingbeil verwies bei der konkreten Ausgestaltung damals auf das Gesundheitsministerium.

Anfang Juli änderte sich die Lage. Das Gesundheitsministerium gab das Projekt an das Finanzministerium weiter. Klingbeil erklärte am 6. Juli, das BMF arbeite daran, aus der ursprünglich vorgesehenen Abgabe eine Steuer zu machen. Zugleich sagte er ausdrücklich, die Regierung wolle die Zuckersteuer 2027 einführen. Ob sie bereits zum 1. Januar 2027 oder erst später im Jahr starten könne, sei aber noch offen.

Auch der aktuelle Finanzplan des Bundes bestätigt inzwischen die grundsätzliche Einführung einer Zuckergetränkesteuer, legt aber kein konkretes Inkrafttretensdatum fest. Dort ist lediglich von „baldmöglichst“ zu erzielenden Einnahmen die Rede.