So viel bleibt übrig
: Rechenbeispiel zur Aktivrente

In unserem Rechenbeispiel zeigen wir, was bei der Aktivrente für Rentner netto übrig bleibt.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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So viel bleibt von den 2.000 Euro übrig.

Berit Kessler / shutterstock.com

Ab 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur Rente hinzuverdienen. Das hat die Bundesregierung im Aktivrentengesetz beschlossen. Der steuerfreie Betrag gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, nicht für Selbstständige oder Minijobs. Doch wie viel bleibt davon tatsächlich netto übrig?

Beispiel 1: 2.000 Euro brutto

Wer im Ruhestand eine Tätigkeit aufnimmt und genau 2.000 Euro im Monat zur Rente hinzuverdient, muss darauf keine Steuern zahlen. Es fallen jedoch weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden.

Abgabe Anteil Arbeitnehmer Betrag bei 2.000 € Krankenversicherung (14,6 % + Ø 2,5 % Zusatzbeitrag → 8,55 % Arbeitnehmeranteil) 8,55 % 171 € Pflegeversicherung (3,6 % / 2) 1,8 % 36 € Gesamt 10,35 % 207 €

Ergebnis: Von 2.000 Euro bleiben rund 1.793 Euro netto übrig. Damit ist der steuerfreie Nebenverdienst im Alter deutlich lukrativer als ein vergleichbares Einkommen im Erwerbsleben.

Hinweis: Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Krankenkasse. Berechnen Sie den genauen Nettoverdienst am besten mit Ihrem individuellen Beitragssatz.

Beispiel 2: 1.000 Euro brutto

Wer im Alter nur stundenweise arbeitet und 1.000 Euro brutto verdient, liegt vollständig unter der Steuerfreigrenze für die Aktivrente. Es fallen lediglich anteilige Sozialabgaben an:

  • Kranken- und Pflegeversicherung (10,35 %): 103,50 €
  • Netto: 896,50 €
  • Damit bleibt netto fast 90 % des Einkommens.
  • Hintergrund: So funktioniert die Aktivrente

  • Sie greift ab Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35, § 235 SGB VI).
  • Sie beträgt maximal 24.000 € im Jahr, also 2.000 € pro Monat.
  • Die Steuerfreiheit gilt nur für den Zuverdienst, wird aber nicht auf die normalen Rentenbezüge angewendet oder mit diesen verrechnet.
  • Bei mehreren Jobs wird die Steuerfreiheit nur einmalig gewährt.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, wenn er Aktivrentner beschäftigt. Die Aktivrentner selbst zahlen selbstverständlich nicht weiter in die Rentenversicherung ein.
  • Die Bundesregierung geht von rund 168.000 potenziell Begünstigten aus, die über das Rentenalter hinaus weiterarbeiten
  • Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um zu prüfen, ob die Aktivrente die Beschäftigungsquote älterer Menschen tatsächlich erhöht.
  • Hinweis in eigener Sache: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass die Steuerfreiheit nur für abhängig Beschäftigte gilt, deren Arbeitgeber weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Diese Formulierung war unpräzise. Wir haben die Aussage nun präzisiert und außerdem deutlicher gemacht, dass die Steuerfreiheit nicht für die normalen Rentenbezüge gilt.

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