Arbeitszeit-Reform
: Drohen längere Arbeitstage?

Durch die Reform des Arbeitszeitgesetzes sollen flexiblere Wochenarbeitszeiten möglich werden. Aber was bedeutet das eigentlich für Arbeitnehmer?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit an einem Terminal

Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit an einem Terminal.

Sina Schuldt/dpa

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt weiter für Streit in der schwarz-roten Koalition. Nun haben mehrere SPD-Arbeitsgemeinschaften ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt und darin klare Bedingungen formuliert. Im Zentrum steht die Frage, ob Beschäftigte künftig an einzelnen Tagen länger arbeiten dürfen als bisher.

Die Bundesregierung will die Arbeitszeitregeln flexibler machen. Vorgesehen ist, im Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit einer wöchentlichen statt der bisher geltenden täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Nach Darstellung der Bundesregierung soll es dabei nicht darum gehen, dass Beschäftigte insgesamt mehr arbeiten, sondern darum, die Arbeitszeit innerhalb einer Woche flexibler verteilen zu können. Zugleich sollen die Arbeitsschutzstandards erhalten bleiben.

Genau diese Umstellung könnte aber dazu führen, dass einzelne Arbeitstage länger ausfallen als heute üblich. Denn derzeit knüpft das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich an die tägliche Arbeitszeit an. Künftig könnte stärker die gesamte Woche betrachtet werden. Wie weit diese Flexibilisierung gehen darf, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.

SPD-Gruppen ziehen rote Linien

Am 5. Oktober haben vier SPD-Arbeitsgemeinschaften ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Darin verlangen sie, dass eine stärkere Orientierung an einer Wochenarbeitszeit nur möglich sein soll, wenn dies tarifvertraglich geregelt ist.

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Hinter dem Papier stehen die SPD Frauen, die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, die Jusos und die AG 60plus. Es handelt sich dabei nicht um einen formellen Beschluss der gesamten SPD oder der Bundestagsfraktion. Politisch erhöht das Papier aber den Druck auf die Verhandler der Partei.

Die Gruppen fordern unter anderem eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, eine vollständige elektronische Arbeitszeiterfassung und gesetzliche Zuschläge für Überstunden. Zudem sollen Beschäftigte stärker darüber mitbestimmen können, wann ihre Arbeitszeit liegt.

Bedeutet die Reform automatisch einen längeren Arbeitstag?

Nein. Ein längerer Arbeitstag wäre nach den bisherigen Plänen nicht automatisch die neue Regel. Die Bundesregierung betont, dass niemand gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden soll. Auch die gesetzlichen Schutzstandards sollen bestehen bleiben.

Der entscheidende Unterschied wäre vielmehr die Verteilung. Wer beispielsweise an einem Tag deutlich länger arbeitet, könnte an einem anderen Tag entsprechend kürzer arbeiten. Arbeitgeber versprechen sich davon mehr Spielraum bei Auftragsspitzen oder in Branchen mit stark schwankendem Arbeitsaufkommen.

Wie lang ein einzelner Arbeitstag künftig maximal sein könnte, ist derzeit noch nicht abschließend gesetzlich festgelegt. Genau darüber wird politisch gestritten.

Wirtschaft fordert breitere Flexibilität

Teile der Wirtschaft drängen darauf, die wöchentliche Höchstarbeitszeit möglichst breit einzuführen und nicht auf tarifgebundene Unternehmen zu beschränken.

Auch aus Unternehmen kommt Unterstützung für eine stärkere Flexibilisierung, etwa um auf Auftragsspitzen, Wetterereignisse oder andere betriebliche Besonderheiten reagieren zu können. Gleichzeitig gibt es Forderungen nach einer digitalen Zeiterfassung und Ausnahmen für bestimmte Formen der Vertrauensarbeitszeit.

Damit verläuft eine zentrale Konfliktlinie inzwischen ziemlich klar: Während Wirtschaftsvertreter möglichst breite Spielräume fordern, wollen Teile der SPD diese Spielräume stärker an Tarifverträge und Schutzvorgaben binden.

Auch elektronische Zeiterfassung geplant

Parallel zur Arbeitszeitreform will die Bundesregierung die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gesetzlich regeln. Zur Ausgestaltung soll es einen Dialog mit den Sozialpartnern geben.

Auch hier gibt es Streit über Ausnahmen, Bürokratie und die Frage, welche Beschäftigtengruppen von einer vollständigen Erfassung ausgenommen werden könnten.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Reform ist noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung hält am Ziel fest, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Gleichzeitig sind zentrale Fragen zwischen Union und SPD weiterhin offen.

Das neue SPD-Positionspapier ändert daran rechtlich zunächst nichts. Es zeigt aber, wie groß der innerkoalitionäre Streit um die konkrete Ausgestaltung ist. Vor allem der Tarifvorbehalt dürfte zu einem der entscheidenden Punkte in den weiteren Verhandlungen werden.

Für Beschäftigte bedeutet das: Längere einzelne Arbeitstage könnten künftig leichter möglich werden. Ob und unter welchen Bedingungen das tatsächlich kommt, ist aber noch offen. Eine generelle Verlängerung der Wochenarbeitszeit ist nach den bisherigen Regierungsplänen nicht das erklärte Ziel.