Elterngeld
: Ab wann wäre eine Kürzung möglich?

Aktuell wird viel über eine Kürzung des Elterngelds diskutiert. Doch ab wann wäre diese überhaupt möglich?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Muss man bald mit weniger Geld auskommen?

Christian Horz / shutterstock.com

Wer in den kommenden Monaten ein Kind erwartet oder die Familienplanung angeht, blickt derzeit mit einiger Sorge nach Berlin. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung muss das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien (CDU) erhebliche Summen einsparen. Es stehen rund 500 Millionen Euro im Raum. Da das Elterngeld der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums ist, könnte der Rotstift vor allem hier angesetzt werden. Doch ab wann müssten sich Familien auf Kürzungen einstellen, wenn dem tatsächlich so wäre?

Ab wann könnte das Elterngeld gekürzt werden?

Für das laufende Jahr 2026 ändert sich beim Elterngeld nichts. Die geforderten Einsparungen betreffen den Bundeshaushalt für das Jahr 2027. Sollten die Reformen wie geplant umgesetzt werden, würden die neuen Regelungen frühestens ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die Rechtslage für alle Familien unverändert.

Was wird aktuell diskutiert?

Bislang liegt noch kein fertiger Gesetzentwurf vor, sondern lediglich politische Absichtserklärungen, wie das Millionen-Loch gestopft werden könnte. Im Zentrum der Diskussion stehen derzeit vor allem zwei Hebel:

  • Kürzung der Bezugsdauer (Partnermonate): Bislang können Paare die Bezugszeit von 12 auf 14 Monate verlängern, wenn beide Partner für mindestens zwei Monate im Beruf pausieren. Ein möglicher Ansatz wäre es, diese Bonusmonate zu streichen oder neu zu regeln, um die Gesamtlaufzeit des Geldes zu verkürzen.
  • Absenkung der Leistung: Auch eine pauschale Verringerung der prozentualen Lohnersatzrate (die derzeit je nach Einkommen zwischen 65 und 100 Prozent des Netto-Voreinkommens liegt) könnte als Möglichkeit für Einsparungen genutzt werden.
  • Noch ist alles offen

    Ob die Kürzungen am Ende genau so kommen, ist derzeit noch völlig offen. Das Familienministerium kann die Änderungen nicht im Alleingang beschließen. Der Entwurf muss durch das Bundeskabinett und anschließend durch den Bundestag. Schon jetzt regt sich massiver politischer Widerstand. Sowohl der Koalitionspartner SPD als auch Familienverbände und sogar Teile der Opposition kritisieren die Pläne scharf. Sie warnen vor einem Vertrauensverlust und negativen Signalen angesichts ohnehin sinkender Geburtenraten in Deutschland.

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