Höhe der Sozialleistungen: Gibt es 2026 eine Erhöhung beim Bürgergeld?

Im Jahr 2026 wird es keine Erhöhung geben.
Dueringerto / shutterstock.comEine Erhöhung des Bürgergeldes wird es im Jahr 2026 nicht geben. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regelsätze unverändert fortzuschreiben. Gleichzeitig soll das Bürgergeld ab Juli 2026 durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden.
Nullrunde bei den Regelsätzen
Das Bundeskabinett hat die gesetzlich vorgesehene Fortschreibung der Regelbedarfsstufen beschlossen. Damit bleiben die Leistungen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe auch 2026 auf dem bisherigen Niveau. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Auch die Beträge für Paare, Kinder und Jugendliche ändern sich nicht.
Hintergrund ist, dass die Regelsätze in den Jahren 2023 und 2024 deutlich erhöht worden waren. Aufgrund der aktuellen Berechnungen lägen die rechnerischen Werte für 2026 niedriger. Eine Absenkung ist jedoch ausgeschlossen, da die Besitzschutzregelung vorsieht, dass einmal gewährte Beträge mindestens beibehalten werden müssen.
Welche Beträge weiterhin gelten
Für Paare werden weiterhin 506 Euro pro Person gezahlt. Volljährige in Einrichtungen erhalten 451 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro. Für Kinder von sechs bis 13 Jahren sind es 390 Euro, für Kinder bis fünf Jahre 357 Euro im Monat. Auch die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf bleiben unverändert.
Bürgergeld soll ab Juli 2026 ersetzt werden
Parallel zur Nullrunde plant die Bundesregierung einen Systemwechsel. Das Bürgergeld soll ab Juli 2026 durch eine neue Grundsicherung abgelöst werden. Mit der Reform sollen Rechte und Pflichten klarer geregelt und die Vermittlung in Arbeit gestärkt werden. An der Höhe der Leistungen ändert sich dadurch zunächst nichts.
Keine Erhöhung trotz steigender Preise
Auch wenn viele Haushalte weiterhin unter hohen Lebenshaltungskosten leiden, ist für 2026 keine Anpassung nach oben vorgesehen. Die Bundesregierung verweist auf den gesetzlichen Berechnungsmechanismus und die bereits erfolgten Erhöhungen in den vergangenen Jahren. Für Leistungsbeziehende bedeutet das, dass das verfügbare Geld im kommenden Jahr gleich bleibt.
