Geplante Reform
: Elterngeld: Was ändert sich 2027?

Die Bundesregierung will das Elterngeld reformieren. Diese Änderungen stehen aktuell zur Debatte.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Elterngeld: ARCHIV - 30.12.2019, Nordrhein-Westfalen, Oberhausen: Ein Baby greift mit den Fingern nach seinem Fuß. (zu dpa: «Priens Plan: Elterngeld nur noch ein Jahr - dafür etwas mehr») Foto: Fabian Strauch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Worauf müssen sich Eltern ab 2027 einstellen?

Fabian Strauch/dpa

Eltern müssen sich voraussichtlich auf Änderungen beim Elterngeld einstellen. Familienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bezugsdauer verkürzt, gleichzeitig aber die Mindest- und Höchstbeträge anhebt. Hintergrund sind Sparvorgaben im Bundeshaushalt 2027.

Weniger Bezugsmonate

Die größte Änderung betrifft die Dauer des Elterngeldbezugs. Bislang können Eltern insgesamt 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elternzeit übernehmen.

Künftig sollen es nur noch zwölf Monate sein. Nach dem Entwurf werden jeweils drei Monate für jedes Elternteil reserviert. Die verbleibenden sechs Monate können die Eltern flexibel untereinander aufteilen. Für Alleinerziehende soll es weiterhin möglich sein, bis zu zwölf Monate volles Elterngeld zu beziehen.

Mindest- und Höchstbetrag steigen

Während die Bezugsdauer sinkt, sollen die Leistungen leicht steigen:

Mindestbetrag: 330 statt bisher 300 Euro Höchstbetrag: 1.900 statt bisher 1.800 Euro

An der Berechnung selbst soll sich nichts ändern. Das Elterngeld beträgt weiterhin grundsätzlich 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens.

Einkommensgrenze bleibt unverändert

Keine Änderungen sind bei der Einkommensgrenze vorgesehen. Anspruch auf Elterngeld haben weiterhin nur Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 175.000 Euro.

Warum wird das Elterngeld reformiert?

Die Reform ist Teil der Haushaltskonsolidierung. Familienministerin Prien muss in ihrem Etat für 2027 500 Millionen Euro einsparen. Da das Elterngeld den größten Ausgabenposten ihres Ministeriums darstellt, soll ein Teil der Einsparungen über die verkürzte Bezugsdauer erreicht werden.

Gleichzeitig verweist das Familienministerium auf den Koalitionsvertrag. Darin haben Union und SPD vereinbart, die Partnerschaftlichkeit zu stärken und insbesondere Väter zu einer stärkeren Beteiligung an der Kinderbetreuung zu bewegen. Die künftig drei fest reservierten Monate pro Elternteil sollen dazu beitragen.

Noch nicht beschlossen

Die Änderungen sind bislang nicht beschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Sollte der Entwurf unverändert verabschiedet werden, würden Eltern ab 2027 zwar etwas höhere Elterngeldbeträge erhalten – allerdings für einen kürzeren Zeitraum als bisher.

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