Haltefrist für Kryptowährungen: Bundesregierung will Steuerfreiheit für Krypto-Gewinne nach einem Jahr abschaffen

Kryptowährungen sollen in Zukunft wie Aktien besteuert werden.
Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpaDie Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten im Privatvermögen sollen künftig unabhängig von der bisherigen Haltedauer steuerpflichtig werden. Das geht aus dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 hervor.
Bitcoins werden bald wie Aktien versteuert
Bislang werden Kryptowerte im Privatvermögen steuerlich je nach Fall als sonstige Einkünfte oder als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Das bedeutet: Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte länger als ein Jahr hält und anschließend mit Gewinn verkauft, kann diesen Gewinn nach aktueller Rechtslage steuerfrei vereinnahmen. Genau diese Regel will die Bundesregierung nun ändern.
Künftig sollen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Veräußerungsgewinne wären dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Im Haushaltsentwurf heißt es zur Begründung, wer mit Kryptowerten Gewinne erziele, solle ebenso zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie Menschen, die Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern.
Viele Fragen bleiben noch offen
Die geplante Reform ist Teil der Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt. Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung zusätzliche Steuereinnahmen. Offen bleibt allerdings, wie die Reform im Detail ausgestaltet wird – etwa ob es Übergangsregeln für Altbestände geben soll, welcher Steuersatz angewendet wird und ab wann die neue Regel tatsächlich greift.
Für private Krypto-Anleger wäre die Änderung erheblich. Das bisher zentrale Steuermodell – kaufen, länger als ein Jahr halten und Gewinne steuerfrei realisieren – stünde damit vor dem Aus.
