Krankenversicherung: Wer ab 2027 mehr bezahlen muss

Für einige Beschäftigte werden ab 2027 höhere Beträge fällig.
Jens Büttner/dpaFür Arbeitnehmer mit höheren Einkommen könnte ab Januar 2027 weniger Netto vom Brutto übrig bleiben. Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung anzuheben. Betroffen sind insbesondere Beschäftigte, die mehr als 5.812,50 Euro brutto im Monat verdienen und gesetzlich krankenversichert sind.
Die geplante Anpassung fällt in der Krankenversicherung besonders deutlich aus. Die Beitragsbemessungsgrenze soll von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro monatlich steigen. Das entspricht einem Plus von 562,50 Euro im Monat oder 6.750 Euro im Jahr.
Die Folge: Gutverdiener müssen auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss noch der Bundesrat zustimmen.
Warum Gutverdiener künftig höhere Beiträge zahlen
Entscheidend ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Wer mehr verdient, muss auf den darüberliegenden Gehaltsanteil keine zusätzlichen Beiträge zahlen.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 7.000 Euro brutto. Im Jahr 2026 werden Krankenversicherungsbeiträge lediglich auf 5.812,50 Euro seines Gehalts erhoben. Ab 2027 sollen es 6.375 Euro sein.
Obwohl sich am Bruttogehalt nichts ändert, steigt damit die monatliche Beitragsbelastung. Wie stark das Nettogehalt tatsächlich sinkt, hängt unter anderem vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse und der steuerlichen Situation ab.
Ab welchem Gehalt wird die Krankenversicherung teurer?
Nicht alle Arbeitnehmer sind von der Anhebung betroffen. Entscheidend ist das beitragspflichtige Einkommen.
Bis 5.812,50 Euro brutto monatlich: Durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Zwischen 5.812,50 und 6.375 Euro: Die Beiträge steigen schrittweise mit dem Einkommen.
Über 6.375 Euro: Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf die gesamte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zahlen. Darüber hinaus steigt die Belastung durch diese Änderung nicht weiter.
Bei einem angenommenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich für einen Arbeitnehmer oberhalb der neuen Beitragsbemessungsgrenze eine zusätzliche Belastung von rund 49 Euro monatlich allein für die Krankenversicherung. Das entspricht etwa 591 Euro im Jahr.
Dabei handelt es sich um eine Beispielrechnung auf Grundlage der genannten Beitragssätze, nicht um eine verbindliche Prognose für 2027. Auch der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge.
Hinzu kommen mögliche Mehrkosten bei der Pflegeversicherung, deren Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls steigt.
Krankenversicherung: Diese Grenzen gelten ab 2027
Die geplanten Änderungen im Überblick:
Neben der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Sie entscheidet darüber, ab welchem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt Arbeitnehmer grundsätzlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können.
Ab 2027 soll diese Grenze bei 84.150 Euro jährlich liegen. Bisher sind es 77.400 Euro. Für Beschäftigte, deren Einkommen zwischen diesen beiden Werten liegt, kann sich deshalb auch die Frage stellen, ob sie weiterhin von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sein können. Für bereits privat Versicherte gelten dabei besondere Regeln.
Warum steigen die Beiträge so deutlich?
Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit der allgemeinen Lohnentwicklung. Im Jahr 2025 sind die Löhne und Gehälter nach ihren Angaben um 4,38 Prozent gestiegen. Deshalb müssen auch die Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst werden.
Für 2027 kommt allerdings eine Besonderheit hinzu: Die Bundesregierung plant, die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung zusätzlich zur regulären Anpassung um jeweils 300 Euro im Monat anzuheben.
Hintergrund sind die finanziellen Schwierigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Regierung die Finanzierung der Krankenkassen verbessern und den Anstieg der Beitragssätze begrenzen.
Höhere Einkommen sollen dabei einen größeren Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitssystems leisten.
Auch bei der Rentenversicherung steigen die Beiträge
Die Änderungen betreffen nicht nur die Krankenversicherung. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen.
Während 2026 maximal 8.450 Euro des monatlichen Bruttogehalts für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden, sollen es 2027 bereits 8.850 Euro sein.
Wer mindestens diesen Betrag verdient, muss bei unverändertem Beitragssatz von 18,6 Prozent als Arbeitnehmer monatlich 37,20 Euro mehr für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Allerdings können dadurch auch höhere Rentenansprüche entstehen.
Zusammen mit den steigenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kann sich für Gutverdiener somit eine spürbare zusätzliche Belastung ergeben.
Was bedeutet das für das Nettogehalt?
Für die meisten Beschäftigten dürfte die höhere Beitragsbemessungsgrenze allein keine Auswirkungen haben. Wer dagegen oberhalb der bisherigen Grenzen verdient, muss ab 2027 mit steigenden Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Nettogehalt um den gesamten zusätzlichen Beitragsbetrag sinkt. Da bestimmte Sozialversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, kann die tatsächliche Nettobelastung geringer ausfallen.
Hinzu kommt, dass die Beitragssätze der Krankenkassen und weitere gesetzliche Änderungen die endgültige Belastung beeinflussen können.
Fest steht: Die geplanten neuen Beitragsbemessungsgrenzen treffen vor allem Arbeitnehmer mit höheren Einkommen. Sie müssen künftig auf einen größeren Teil ihres Gehalts Sozialversicherungsbeiträge zahlen – selbst dann, wenn sie keine Gehaltserhöhung erhalten. Für alle anderen Beschäftigten bleibt die konkrete Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen dagegen ohne direkte Auswirkungen.
