Krankschreibung ab Tag 1: Ab wann gilt das neue Gesetz?

Ab wann muss man die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag vorlegen?
Sina Schuldt/dpaBislang gibt es weder ein beschlossenes Gesetz noch einen konkreten Starttermin. Zudem ist innerhalb der Koalition eine neue Debatte über das Vorhaben entstanden.
Was gilt aktuell bei einer Krankschreibung?
Nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, muss die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein.
Arbeitgeber dürfen allerdings schon nach geltendem Recht verlangen, dass Beschäftigte bereits früher – also auch am ersten Krankheitstag – eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen beziehungsweise die Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen.
Für gesetzlich Versicherte läuft der Nachweis in der Regel über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU.
Was soll sich ändern?
Anfang Juli 2026 verständigte sich die Regierungskoalition darauf, die Regeln grundsätzlich zu verschärfen. Beschäftigte sollen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
Die Bundesregierung stellte damals allerdings klar, dass die konkrete gesetzliche Ausgestaltung noch aussteht. In der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli hieß es ausdrücklich, dass die Einzelheiten erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden müssten.
Vorgesehen sind außerdem Möglichkeiten für abweichende Regelungen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Arbeitgeber und Beschäftigte beispielsweise über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge andere Vereinbarungen treffen können.
Bis die Neuregelung umgesetzt ist, bleiben die bisherigen Vorschriften bestehen. Das bestätigte die Bundesregierung auch in ihren Informationen zur telefonischen Krankschreibung.
Wann kommt die Krankschreibung ab dem ersten Tag?
Einen Termin gibt es bislang nicht.
Noch am 31. August erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius, die Vereinbarung der Koalition gelte weiterhin. Die Bundesregierung arbeite auf dieser Grundlage an einem Gesetzesvorschlag. Einen Zeitplan für einen Kabinettsbeschluss oder das Inkrafttreten nannte er allerdings nicht.
Damit steht auch nicht fest, ob die Regel beispielsweise zum 1. Januar 2027 oder zu einem anderen Zeitpunkt eingeführt wird. Solange der Bundestag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen nicht beschlossen hat und ein Inkrafttreten festgelegt wurde, ändert sich für Arbeitnehmer nichts.
Arbeitsministerin Bas stellt Regelung infrage
Hinzu kommt inzwischen politischer Streit innerhalb der Koalition. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) äußerte sich Ende August kritisch über die geplante Pflicht.
Die SPD habe der Regelung im Rahmen eines größeren Kompromisses zugestimmt, erklärte Bas. Inhaltlich halte sie die Pflicht zur Krankschreibung am ersten Krankheitstag jedoch für falsch. Sie befürchtet unter anderem, dass Beschäftigte mit leichten Erkrankungen dadurch häufiger sofort eine Arztpraxis aufsuchen müssten.
Bas stellte zudem infrage, ob eine allgemeine Pflicht sinnvoll sei, wenn gleichzeitig zahlreiche Ausnahmen vorgesehen würden.
Damit ist offen, ob die ursprünglich vereinbarte Regelung am Ende unverändert Gesetz wird.
Bundesregierung lässt Änderungen offen
Auch in der Regierungspressekonferenz vom 7. September wurde die Krankschreibung ab Tag eins erneut thematisiert. Hintergrund waren Forderungen aus der SPD nach einer „Korrektur“ der Vereinbarung.
Der stellvertretende Regierungssprecher erklärte dazu, dass Änderungen an bereits vereinbarten Vorhaben innerhalb der Koalition beraten werden müssten. Wenn es unterschiedliche Auffassungen gebe und eine Vereinbarung modifiziert werden solle, müsse die Koalition darüber erneut entscheiden.
Ein neuer Zeitplan wurde auch dabei nicht genannt.
In den anschließend veröffentlichten Regierungspressekonferenzen bis einschließlich 16. September wurde kein neuer konkreter Termin für die Einführung bekannt gegeben. Die Bundesregierung führt die Pressekonferenz vom 16. September derzeit als jüngste veröffentlichte reguläre Regierungspressekonferenz.
Noch kein Gesetz und kein Starttermin
Die viel diskutierte Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag gilt derzeit noch nicht allgemein. Die Koalition hat sich zwar auf eine entsprechende Gesetzesänderung verständigt, die konkrete Umsetzung ist aber weiterhin offen.
Bislang gibt es keinen verabschiedeten Gesetzentwurf, keinen endgültigen Umfang der Ausnahmen und vor allem kein festgelegtes Datum für das Inkrafttreten. Gleichzeitig wird die Vereinbarung innerhalb der Regierungskoalition inzwischen wieder diskutiert.
Für Beschäftigte bedeutet das vorerst: Es gelten weiterhin die bisherigen Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Der Arbeitgeber kann schon heute eine Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen – eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Beschäftigten besteht jedoch noch nicht.
