Kürzungen beim Wohngeld
: So ist der aktuelle Stand

Die Bundesregierung will beim Wohngeld Kürzungen vornehmen. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Von
Lukas Böhl
Berlin
Jetzt in der App anhören
Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. (zu dpa «Bürgergeld, Tabaksteuer, Wohngeld: Das ändert sich im Januar») +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bundesregierung will das Wohngeld kürzen.

dpa-Zentralbild

Beim Wohngeld stehen ab 2027 spürbare Änderungen im Raum. Die Bundesregierung will die Ausgaben senken und zugleich das Verfahren vereinfachen. Der Bundesrat hat sich am 25. September 2026 mit dem Gesetzentwurf befasst und Änderungen gefordert. Beschlossen und in Kraft sind die geplanten Kürzungen damit aber noch nicht.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf für ein „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ Anfang Juli auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist, das Leistungsniveau zum 1. Januar 2027 abzusenken. Konkret soll die reguläre Erhöhung des Wohngeldes ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel verändert werden. Dadurch soll der Wohngeldanspruch bei steigendem Einkommen künftig schneller zurückgehen. Die Bundesregierung begründet die Reform unter anderem mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts und dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Bundesrat warnt vor sozialen Folgen

Der Bundesrat hat am 25. September zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßt er das Ziel, Wohngeldverfahren einfacher und schneller zu machen. Zugleich äußert er jedoch deutliche Bedenken gegen die geplanten Leistungseinschnitte.

Nach Auffassung des Bundesrats schwächen insbesondere die ausgesetzte Wohngeldfortschreibung und die reduzierte Heizkostenkomponente die Entlastungswirkung für Haushalte mit niedrigen Einkommen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass mehr Menschen ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten nicht mehr mit eigenem Einkommen und Wohngeld decken können und stattdessen auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind.

StZ Kompakt - Der Abend
Montag - Samstag um 17.00 Uhr
Die wichtigsten Themen aus Stuttgarter Sicht - mit unserem Newsletter gewinnen Sie abends schnell den Überblick über das Tagesgeschehen.

Der Bundesrat geht zudem davon aus, dass die vorgesehenen Maßnahmen zu erheblichen Einsparungen bei den Wohngeldausgaben von Bund und Ländern führen würden. Gleichzeitig könnten dadurch zusätzliche Kosten in anderen Sozialleistungssystemen entstehen – insbesondere bei den Kommunen. Er fordert deshalb, mögliche kommunale Mehrbelastungen umfassend zu ermitteln und durch den Bund auszugleichen.

Mehr Freibetrag für Alleinerziehende gefordert

An einer Stelle will der Bundesrat den Regierungsentwurf zugunsten bestimmter Wohngeldhaushalte verändern. Der Freibetrag für Alleinerziehende soll von derzeit 1.320 Euro auf 1.920 Euro jährlich steigen.

Hintergrund ist die geplante Änderung der Wohngeldformel. Weil der Wohngeldanspruch bei höherem Einkommen künftig stärker sinken soll, könnten nach Einschätzung des Bundesrats insbesondere erwerbstätige Alleinerziehende betroffen sein. Anders als Paarhaushalte könnten sie Belastungen nicht durch ein zweites Erwerbseinkommen innerhalb des Haushalts ausgleichen.

Neue Regelung für Menschen mit Grundrentenzuschlag

Änderungen fordert der Bundesrat auch beim Freibetrag für Menschen mit Grundrentenzeiten. Die bisherige Regelung nach § 17a Wohngeldgesetz soll entfallen. Stattdessen schlägt der Bundesrat einen pauschalen Freibetrag von 1.200 Euro jährlich für jedes Haushaltsmitglied vor, das einen Grundrentenzuschlag erhält.

Damit soll die finanzielle Begünstigung grundsätzlich erhalten bleiben, während die Wohngeldbehörden weniger prüfen müssen. Bislang ist die Ermittlung der Voraussetzungen nach Darstellung des Bundesrats mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, weil unter anderem festgestellt werden muss, ob die erforderlichen Grundrentenzeiten erreicht wurden.

Strengere und klarere Regeln bei möglichem Missbrauch

Auch die Voraussetzungen, unter denen Wohngeld wegen missbräuchlicher Inanspruchnahme ausgeschlossen werden kann, sollen präzisiert werden. Nach dem Vorschlag des Bundesrats sollen im Gesetz ausdrücklich unter anderem fingierte Miet- oder Untermietverhältnisse genannt werden.

Außerdem soll ein Ausschluss möglich sein, wenn es einem Haushaltsmitglied offensichtlich zuzumuten wäre, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, oder wenn Unterhaltsansprüche ohne wichtigen Grund nicht ausreichend geltend gemacht werden. Gleichzeitig soll die bislang teilweise notwendige fiktive Anrechnung von Einkommen entfallen. Ziel ist eine einheitlichere und einfachere Verwaltungspraxis.

Was gilt jetzt für Wohngeldempfänger?

Für Wohngeldempfänger ist entscheidend: Die geplanten Kürzungen gelten derzeit noch nicht.

Der Bundesrat hat am 25. September keine endgültige Änderung des Wohngeldgesetzes beschlossen, sondern im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen.

Damit läuft das Gesetzgebungsverfahren weiter. Die Bundesregierung kann sich mit den Änderungsforderungen des Bundesrats befassen, anschließend folgen die weiteren Beratungen im Bundestag. Der bislang vorgesehene Starttermin für die Reform ist der 1. Januar 2027. Die Bundesregierung nennt ausdrücklich eine Absenkung des Wohngeldes zu diesem Zeitpunkt als Ziel des Entwurfs.

Noch steht deshalb nicht abschließend fest, ob sämtliche Kürzungen tatsächlich in der derzeit vorgesehenen Form kommen.

Darum geht es bei den Kürzungen konkret

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf sind vor allem drei Maßnahmen für Wohngeldempfänger relevant: Die eigentlich vorgesehene Fortschreibung des Wohngeldes soll ausgesetzt werden, die dauerhafte Heizkostenkomponente soll reduziert werden und die Berechnungsformel soll so verändert werden, dass das Wohngeld bei zunehmendem Einkommen stärker sinkt. Auch die Berliner Bundesratsvertretung fasste diese drei Punkte vor der Sitzung vom 25. September entsprechend zusammen.

Der Bundesrat hat diese Einschnitte nicht aus dem Entwurf gestrichen. Er warnt jedoch ausdrücklich vor sozialen Härten und fordert Korrekturen an mehreren Stellen.