Rentenkommission
: Minijob-Aus würde 1,24 Millionen in Baden-Württemberg treffen

Ginge es nach „Experten“, könnten Minijobs bald Geschichte sein. Doch wer wäre in BW von einer „Reform“ betroffen?
Von
Michael Maier
Stuttgart
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Suche von Servicekräften in der Gastronomie: ARCHIV - 03.01.2023, Bayern, München: Ein Schild mit der Aufschrift «Wir suchen Servicekräfte - Vollzeit/Teilzeit/Minijob» hängt am Eingang eines Gastronomiebetriebes. (zu dpa: «600.000 Minijobs in Hessen auf der Kippe?») Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für Dienstleister gelten Minijobber als wichtig – ohne sie könnte Deutschland noch weiter zur „Service-Wüste“ verkommen, so die Befürchtung.

Peter Kneffel/dpa

Merz und Klingbeil haben es als nächstes offenbar auf Minijobs abgesehen: Die Rentnerin hinter der Supermarktkasse, der Student, der abends als Kellner jobbt, die Mutter, die zweimal wöchentlich ein Treppenhaus reinigt – geringfügige Beschäftigung ist aus dem Alltag Baden-Württembergs kaum wegzudenken. Hunderttausende Menschen im Bundesland gehen einer solchen Tätigkeit nach und verdienen dabei monatlich bis zu 603 Euro. Doch dieses Beschäftigungsmodell könnte bald der Vergangenheit angehören. Eine Expertenkommission hat der schwarz-roten Bundesregierung kürzlich Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Ein zentraler Punkt dabei: die Abschaffung des Minijobs in ihrer heutigen Form.

Die Kommission schlägt vor, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in die normale Kranken- und Rentenversicherungspflicht einzubeziehen und den bislang geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus zu streichen. Ausnahmen sollen lediglich für Schülerinnen und Schüler gelten. An der Kommission gibt es auch Kritik, da kein einziges Mitglied unter den Abgeordneten und Professoren gesetzlich rentenversichert ist – geschweige denn Minijob-Bedarf hat.

Endgültig beschlossen ist bislang aber noch nichts, und bis zur Umsetzung könnten noch Anpassungen erfolgen. Dennoch stellt sich die Frage: Wie viele Menschen in Baden-Württemberg wären konkret betroffen, und in welchen Wirtschaftsbereichen sind sie tätig?

So viele Minijobber gibt es in Baden-Württemberg

Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes waren zur Jahresmitte 2025 knapp 1,24 Millionen Menschen in Baden-Württemberg in einem Minijob tätig. Besonders hart von einer Abschaffung betroffen wäre etwas mehr als die Hälfte – rund 634.000 Personen –, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind und keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben. Nahezu 60 Prozent dieser Gruppe sind Frauen.

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Die verbleibenden rund 604.000 Personen üben ihren Minijob ergänzend zu einer regulären Hauptbeschäftigung aus. Wie viele Schülerinnen und Schüler darunter sind, ließ sich den Daten der Bundesagentur für Arbeit nicht entnehmen. Der Stichtag Mitte des Jahres gilt dabei als repräsentativer Richtwert.

  • Knapp 1,24 Millionen Menschen in Baden-Württemberg hatten zur Jahresmitte 2025 einen Minijob.
  • Rund 634.000 davon waren ausschließlich geringfügig beschäftigt – ohne sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Diese Gruppe wäre von einer Abschaffung am direktesten betroffen.
  • Fast 60 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten waren Frauen.
  • Rund 604.000 Personen übten ihren Minijob zusätzlich zu einer regulären Stelle aus.
  • Im Handel arbeiteten über 191.000 Minijobber, im Gastgewerbe rund 172.000 – zusammen fast jeder dritte Minijob im Land.
  • In den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (v. a. Gebäudereinigung) waren es rund 150.000, im Gesundheits- und Sozialwesen rund 119.000 und in der Industrie rund 107.000.
  • Insgesamt sind rund 84 Prozent aller Minijobs in Baden-Württemberg dem Dienstleistungssektor zuzuordnen.

Typische Minijob-Branchen

Die mit Abstand meisten Minijobber fanden sich Mitte 2025 im Handel und im Gastgewerbe. Allein im Handel waren es über 191.000, davon der Großteil im Einzelhandel. Das Gastgewerbe folgt mit rund 172.000 geringfügig Beschäftigten auf dem zweiten Platz. Zusammen entfällt auf diese beiden Branchen nahezu jeder dritte Minijob im Land.

Ebenfalls stark vertreten sind die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen – vor allem Gebäudebetreuung und -reinigung – mit etwa 150.000 Minijobs, das Gesundheits- und Sozialwesen mit rund 119.000 sowie die Industrie mit rund 107.000. Insgesamt lassen sich etwa 84 Prozent aller Minijobs in Baden-Württemberg dem Dienstleistungssektor zuordnen.

Minijobber in der Gastronomie „unverzichtbar“

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen erwartungsgemäß kritisch aus. Für das Gastgewerbe seien geringfügig Beschäftigte schlicht unersetzlich, betont Daniel Ohl, Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) im Südwesten. Gerade bei saisonalen Hochphasen – etwa vollen Biergärten im Sommer, Hochzeitsveranstaltungen oder Weihnachtsmärkten – seien Minijobber essenziell, um den Betrieb aufrechterhalten zu können.

Ihr flexibler Einsatz sei nicht nur wirtschaftlich entscheidend, sondern sichere indirekt auch sozialversicherungspflichtige Stellen. Eine Abschaffung könnte laut Ohl zu eingeschränkten Speisekarten, reduzierten Öffnungszeiten und im schlimmsten Fall zur kompletten Schließung von Betrieben führen – besonders für kleine Gaststätten in ländlichen Regionen wäre dies eine existenzielle Bedrohung.

Handel will Flexibilität durch Minijobs

Ähnliche Bedenken äußert der Handelsverband. Flexible Beschäftigungsformen seien für die Branche unabdingbar, erklärt Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Stoßzeiten vor Feiertagen oder an Samstagen ließen sich mit klassischen Voll- oder Teilzeitmodellen nur schwer bewältigen.

Hinzu kommt, dass viele Handelsunternehmen schon heute Probleme haben, genügend Personal zu gewinnen. Lange Öffnungszeiten sowie Abend- und Samstagsdienste machen viele Stellen für Vollzeitkräfte unattraktiv. Minijobs durch Vollzeitstellen zu ersetzen, hält Hagmann daher für kaum umsetzbar.

Sollte die bisherige Form der geringfügigen Beschäftigung wegfallen, würde die Personalplanung vieler Betriebe erheblich erschwert. Langfristig könnten Einschränkungen beim Serviceangebot, weniger Flexibilität bei den Öffnungszeiten und höhere Kostenbelastungen die Folge sein. Entscheidend sei deshalb, dass eine mögliche Reform von einem praxistauglichen Alternativmodell begleitet werde – denn der Handel benötige auch künftig flexible Beschäftigungsformen, um die Versorgung der Verbraucher sicherstellen zu können.

Mit dpa-Agenturmaterial