Personalausweis
: Wichtige Änderung für Rentner

Für ältere Menschen soll der Gang zum Bürgeramt künftig seltener notwendig werden. Der Bundestag hat eine Änderung beim Personalausweis beschlossen.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Personalausweis: ILLUSTRATION - 11.09.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland steckt in einem Geldbeutel. (zu dpa: ««Oggie» darf nicht in den Ausweis») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ab 2027 sollen neue Regeln gelten.

Marijan Murat/dpa

Alle zehn Jahre ein neues Passfoto machen lassen, einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren und einen neuen Personalausweis bezahlen: Für ältere Menschen kann das mühsam sein. Künftig soll zumindest ein Teil der Senioren auf diese Behördengänge verzichten können.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Sie sieht vor, dass bestimmte Personalausweise auch nach ihrem offiziellen Ablaufdatum weiterhin zur Erfüllung der Ausweispflicht verwendet werden dürfen.

Entscheidend ist dabei eine Altersgrenze von 70 Jahren. Doch anders als zunächst vermutet, bedeutet das nicht, dass jeder Rentner ab seinem 70. Geburtstag automatisch einen dauerhaft verwendbaren Personalausweis besitzt.

Personalausweis ab 70: Für wen die neue Regel gilt

Die wichtigste Voraussetzung: Wer künftig von der Ausnahmeregelung profitieren möchte, muss bei der Beantragung seines Personalausweises mindestens 70 Jahre alt gewesen sein.

Bisher sind Personalausweise für Menschen ab 24 Jahren grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird normalerweise ein neues Dokument benötigt, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Die Reform soll diese Verpflichtung für ältere Menschen lockern.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Eine Frau beantragt mit 73 Jahren einen neuen Personalausweis. Dieser ist regulär bis zu ihrem 83. Geburtstag gültig. Nach der geplanten Neuregelung müsste sie anschließend keinen weiteren Ausweis beantragen, nur um ihrer gesetzlichen Ausweispflicht nachzukommen.

Anders wäre die Situation bei einem Mann, der seinen letzten Personalausweis bereits mit 68 Jahren beantragt hat. Läuft das Dokument zehn Jahre später ab, greift die Ausnahme für diesen Ausweis nicht. Er müsste grundsätzlich noch einmal einen neuen Ausweis beantragen, sofern er keinen gültigen Reisepass besitzt.

Damit wird die Erleichterung für viele Betroffene tatsächlich erst ab einem Alter von etwa 80 Jahren relevant.

Abgelaufener Personalausweis: Diese Einschränkungen bleiben bestehen

Die neue Regelung bedeutet allerdings nicht, dass ein Personalausweis künftig uneingeschränkt lebenslang gültig bleibt.

Zwar soll ein entsprechend ausgestelltes Dokument auch nach seinem Ablaufdatum ausreichen, um die Ausweispflicht in Deutschland zu erfüllen. Für andere Zwecke kann aber weiterhin ein gültiger Ausweis erforderlich sein.

Das betrifft insbesondere Reisen ins Ausland. Wer beispielsweise nach Polen, Österreich oder Spanien fahren möchte, sollte weiterhin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Die neue Ausnahme garantiert nicht, dass abgelaufene Dokumente beim Grenzübertritt akzeptiert werden.

Auch bei einer Kontoeröffnung oder anderen Vorgängen, bei denen eine förmliche Identitätsprüfung vorgeschrieben ist, kann ein gültiges Ausweisdokument verlangt werden.

Eine weitere Grenze gibt es bei der Online-Ausweisfunktion. Sobald das aufgedruckte Gültigkeitsdatum überschritten ist, soll die elektronische Identifizierung mit dem Dokument nicht mehr möglich sein.

Senioren können deshalb selbstverständlich weiterhin freiwillig einen neuen Personalausweis beantragen.

Wann tritt die Änderung für Rentner in Kraft?

Noch ist Geduld erforderlich. Zwar hat der Bundestag die Änderung bereits am 15. Oktober 2026 beschlossen. Die neue Regelung gilt damit aber nicht automatisch ab sofort.

Nach der bisherigen Planung soll die Erleichterung im Jahr 2027 wirksam werden. Ein verbindlicher Starttermin steht bislang noch nicht fest.

Für Rentner bedeutet das: Wer derzeit einen abgelaufenen Personalausweis besitzt, kann sich noch nicht auf die neue Ausnahme berufen.

Bis die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten, gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften.

Was Senioren jetzt beachten sollten

Wer in den kommenden Monaten einen neuen Personalausweis benötigt, sollte zunächst auf das Ablaufdatum seines aktuellen Dokuments achten. Insbesondere vor Auslandsreisen empfiehlt es sich, rechtzeitig zu prüfen, ob die vorhandenen Ausweispapiere noch gültig sind.

Auch ein gültiger Reisepass kann eine Alternative zum Personalausweis sein. Wer einen solchen besitzt, muss grundsätzlich nicht zusätzlich einen gültigen Personalausweis haben.

Mit der geplanten Reform will der Gesetzgeber vor allem älteren Menschen unnötige Behördentermine ersparen. Für viele Senioren könnte der Personalausweis, den sie nach ihrem 70. Geburtstag beantragen, damit tatsächlich der letzte sein.

Wichtig bleibt jedoch: Die Befreiung von der Pflicht zur Neubeantragung ist nicht mit einer unbegrenzten Gültigkeit des Dokuments für sämtliche Zwecke gleichzusetzen