Rente, Kindergeld, Mindestlohn
: Hier gibt es ab 2027 mehr Geld

Das neue Jahr bringt einige finanzielle Änderungen mit sich. Wo und für wen es ab 2027 mehr Geld gibt, erfahren Sie hier.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Bargeld: ILLUSTRATION - 24.11.2023, Berlin: Zahlreiche Euro-Banknoten und eine Geldbörse liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Finderin gibt Brieftasche mit vierstelligem Betrag ab») Foto: Hannes P Albert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für 2027 sind mehrere finanzielle Änderungen geplant.

Hannes P Albert/dpa

Zum 1. Januar 2027 treten in Deutschland mehrere finanzielle Änderungen in Kraft. Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen können sich auf einen höheren Mindestlohn einstellen, Familien sollen mehr Kindergeld bekommen und auch für Rentner zeichnet sich eine deutliche Erhöhung ihrer Bezüge ab.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine umfassende Einkommensteuerreform, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Wer mehr verdient, könnte dagegen durch höhere Sozialversicherungsbeiträge belastet werden.

Ein Überblick zeigt, wo es 2027 mehr Geld gibt und welche Änderungen noch nicht endgültig beschlossen sind.

Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro

Eine der wichtigsten bereits beschlossenen Änderungen betrifft den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einem Anstieg um 70 Cent beziehungsweise rund fünf Prozent.

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Für Beschäftigte, die zum Mindestlohn in Vollzeit mit 40 Wochenstunden arbeiten, bedeutet das rechnerisch rund 121 Euro mehr Bruttogehalt im Monat. Auf das gesamte Jahr gerechnet ergibt sich ein Plus von etwa 1.456 Euro brutto. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt unter anderem von den individuellen Steuer- und Sozialversicherungsabzügen ab.

Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro

Mit dem Mindestlohn erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie steigt zum 1. Januar 2027 von 603 Euro auf 633 Euro monatlich. Damit können geringfügig Beschäftigte regelmäßig bis zu 30 Euro mehr im Monat verdienen, ohne allein dadurch die Minijobgrenze zu überschreiten. Auf das Jahr gerechnet steigt die reguläre Verdienstgrenze auf 7.596 Euro.

Allerdings könnte eine geplante Steueränderung einen Teil dieses Vorteils aufzehren. Im Rahmen der Einkommensteuerreform 2027 möchte die Bundesregierung den einheitlichen Pauschsteuersatz für Minijobs von derzeit zwei auf fünf Prozent erhöhen. Die Pauschsteuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Sie kann jedoch auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, sodass sich die Änderung bei manchen Beschäftigten unmittelbar auf den ausgezahlten Verdienst auswirken könnte.

Noch deutlich weitreichendere Veränderungen könnten durch die geplante Rentenreform entstehen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs grundsätzlich abzuschaffen.

Nach den Vorstellungen der Kommission sollen Minijobber künftig regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die bisher mögliche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht soll entfallen. Ausnahmen sind lediglich für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Rentenerhöhung 2027: Prognose liegt bei 4,4 Prozent

Auch die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können nach derzeitigen Berechnungen mit höheren Bezügen rechnen. Nach der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung könnten die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2027 um rund 4,4 Prozent steigen. Damit würde die Rentenerhöhung erneut vergleichsweise kräftig ausfallen. Bereits zum 1. Juli 2026 waren die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent angehoben worden.

Die tatsächliche Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2027 festgelegt. Entscheidend ist unter anderem die Lohnentwicklung des Jahres 2026. Fest steht somit noch nicht, wie stark die Renten tatsächlich steigen werden. Die aktuelle Prognose deutet jedoch auf ein spürbares Plus zur Jahresmitte hin.

Einkommensteuer: Mehr Netto für Arbeitnehmer geplant

Auch bei der Einkommensteuer soll es 2027 Entlastungen geben. Die Bundesregierung hat dazu im September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen. Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen. Im Jahr 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 12.900 Euro vorgesehen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Teil des zu versteuernden Einkommens, auf den grundsätzlich keine Einkommensteuer anfällt.

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Abflachung des Einkommensteuertarifs. Dadurch soll die steuerliche Belastung insbesondere im mittleren Einkommensbereich sinken. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Beschäftigte könnten damit künftig pauschal höhere beruflich bedingte Aufwendungen steuerlich berücksichtigen. Die geplante Einkommensteuerreform soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Die ersten Entlastungen sind für 2027 vorgesehen, ihre volle Wirkung sollen die Maßnahmen ab 2028 entfalten.

Kindergeld soll auf 267 Euro steigen

Familien mit Kindern sollen 2027 ebenfalls finanziell entlastet werden. Nach den Plänen der Bundesregierung steigt das monatliche Kindergeld zum 1. Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro pro Kind. Das bedeutet ein Plus von acht Euro monatlich beziehungsweise 96 Euro im Jahr je Kind. Eine Familie mit zwei Kindern würde damit 192 Euro mehr Kindergeld pro Jahr erhalten. Bei drei Kindern wären es 288 Euro zusätzlich.

Für 2028 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 272 Euro pro Kind und Monat vorgesehen. Zusätzlich sollen die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen. Die Summe der Freibeträge für Kinder soll 2027 insgesamt 10.056 Euro erreichen. Welche steuerliche Entlastung sich daraus im Einzelfall ergibt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind.

Neues Altersvorsorgedepot bringt staatliche Förderung

Ab 2027 soll es auch neue Möglichkeiten geben, staatlich gefördert für das Alter zu sparen. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Verbraucher künftig unter anderem in geeignete Aktienfonds und ETFs investieren. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen sollen dabei auch Anlageformen ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich sein. Dadurch können langfristig höhere Renditechancen entstehen, allerdings auch größere Wertschwankungen und Verlustrisiken.

Bei entsprechenden Eigenbeiträgen ist eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr vorgesehen. Familien können darüber hinaus von Kinderzulagen profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 300 Euro je Kind möglich. Für junge Berufseinsteiger ist außerdem ein einmaliger Bonus von 200 Euro vorgesehen.

Das zusätzliche Geld wird allerdings nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern fließt in die private Altersvorsorge. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sparer selbst Beiträge leisten.

Höhere Sozialabgaben könnten einen Teil der Entlastung aufzehren

Während Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen von den geplanten Steueränderungen profitieren könnten, müssen sich Besserverdienende auf höhere Sozialabgaben einstellen.

Das Bundeskabinett hat eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 beschlossen.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro steigen.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist eine Erhöhung von monatlich 8.450 Euro auf 8.850 Euro vorgesehen.

Das bedeutet, dass bei Beschäftigten mit höheren Einkommen ein größerer Teil des Gehalts für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wird.

Dadurch können die monatlichen Abzüge steigen, selbst wenn sich am eigentlichen Bruttogehalt nichts verändert.

Wie hoch die Mehrbelastung ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen und den jeweiligen Beitragssätzen ab.

Hinzu kommt, dass die Krankenkassen ihre individuellen Zusatzbeiträge festlegen. Änderungen dieser Beiträge können die Entwicklung des Nettogehalts zusätzlich beeinflussen.

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.