Rente soll 2027 um 4,09 Prozent steigen: Wer trotz Erhöhung nicht mehr Geld bekommen könnte

Möglicherweise verpufft bei manchen Rentnern die Erhöhung.
Matthias Balk/dpaFür Millionen Rentner in Deutschland gibt es gute Nachrichten: Zum 1. Juli 2027 sollen die gesetzlichen Altersbezüge voraussichtlich um 4,09 Prozent steigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2026 der Bundesregierung hervor. Die bisherige Prognose hatte noch bei 4,4 Prozent gelegen.
Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro würde die Erhöhung immerhin 61,35 Euro zusätzlich bedeuten. Wer bislang 2.000 Euro erhält, könnte mit einem Plus von 81,80 Euro rechnen. Allerdings handelt es sich bislang nur um eine Prognose. Die endgültige Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2027 festgelegt.
Doch selbst wenn die Renten wie erwartet steigen, könnten einige Rentner am Ende leer ausgehen. Denn eine höhere Rente bedeutet nicht automatisch, dass auch mehr Geld zum Leben übrig bleibt.
Bei Grundsicherung kann das gesamte Plus verpuffen
Besonders betroffen sind Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente Grundsicherung im Alter beziehen. Diese staatliche Unterstützung erhalten Menschen, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, um ihren notwendigen Lebensunterhalt zu decken.
Das Problem: Die gesetzliche Rente wird bei der Berechnung der Grundsicherung grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Steigt die Rente, kann deshalb gleichzeitig der Anspruch auf Grundsicherung sinken.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Auswirkungen:
Ein Rentner erhält derzeit 800 Euro monatliche Nettorente und zusätzlich 400 Euro Grundsicherung. Insgesamt stehen ihm damit 1.200 Euro zur Verfügung.
Steigt seine Nettorente um beispielsweise 32 Euro, erhöht sich diese auf 832 Euro. Gleichzeitig kann die Grundsicherung um genau 32 Euro auf 368 Euro sinken.
Das Ergebnis: Der Rentner verfügt weiterhin über insgesamt 1.200 Euro. Von der Rentenerhöhung bleibt ihm finanziell nichts.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die höhere Rente vollständig als Einkommen angerechnet wird und der Anspruch auf Grundsicherung weiterhin besteht.
Eine wichtige Ausnahme gilt für langjährig Versicherte
Allerdings trifft die vollständige Anrechnung nicht auf sämtliche Grundsicherungsempfänger zu.
Wer mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten in bestimmten Alterssicherungssystemen vorweisen kann, profitiert unter bestimmten Voraussetzungen von einem besonderen Freibetrag.
Nach Paragraf 82a des Zwölften Sozialgesetzbuches bleiben zunächst 100 Euro der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Hinzu kommen 30 Prozent des darüberliegenden Renteneinkommens. Der Freibetrag ist allerdings auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt.
Das bedeutet: Bei diesen Rentnern kann zumindest ein Teil der Erhöhung tatsächlich im Geldbeutel ankommen. Ist der maximale Freibetrag jedoch bereits ausgeschöpft, kann auch bei ihnen eine weitere Rentenerhöhung vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Höhe der Rente, sondern auch, welche Freibeträge im individuellen Fall gelten.
Geschützter Rentenbetrag: Wenn die Rentenerhöhung nicht ausgezahlt wird
Eine weitere Ausnahme betrifft Rentner mit einem sogenannten geschützten Zahlbetrag. Dabei handelt es sich um besondere Fälle, in denen eine ursprünglich zu hoch festgesetzte Rente aus rechtlichen Gründen nicht einfach gekürzt werden darf.
Stellt die Rentenversicherung beispielsweise nachträglich fest, dass eine Rente falsch berechnet wurde, kann der bisherige Zahlbetrag unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geschützt sein.
Künftige Rentenerhöhungen werden dann zunächst mit dem Unterschied zwischen der korrekt berechneten Rente und dem geschützten Betrag verrechnet. Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet diesen Vorgang als „Aussparung“.
Ein Beispiel: Ein Rentner erhält weiterhin einen geschützten monatlichen Rentenbetrag von 1.200 Euro. Nach einer Überprüfung stellt sich jedoch heraus, dass ihm rechnerisch eigentlich nur 1.150 Euro zustehen.
Wird die korrekt berechnete Rente um 4,09 Prozent erhöht, steigt sie auf rund 1.197 Euro. Damit liegt sie weiterhin unter dem geschützten Betrag von 1.200 Euro.
Die Folge: Der Rentner erhält trotz der allgemeinen Rentenerhöhung weiterhin 1.200 Euro. Erst wenn die korrekt berechnete Rente den geschützten Zahlbetrag übersteigt, kann sich eine weitere Anpassung wieder bei der Auszahlung bemerkbar machen.
Bekommen die meisten Rentner die Erhöhung vollständig?
Für die große Mehrheit der gesetzlichen Altersrentner gilt: Die allgemeine Rentenanpassung erhöht ihre Bruttorente grundsätzlich um den festgelegten Prozentsatz.
Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt unter anderem von den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie einer möglichen Steuerpflicht ab.
Die Fälle, in denen eine Erhöhung vollständig verpuffen kann, sind daher klar von der normalen Rentenanpassung zu unterscheiden.
Besonders bei der Grundsicherung kann eine höhere Rente durch die Anrechnung auf Sozialleistungen vollständig ausgeglichen werden. Bei geschützten Rentenzahlbeträgen kann dagegen bereits die eigentliche Auszahlung trotz Rentenanpassung unverändert bleiben.
Ob und in welcher Höhe die Renten tatsächlich zum 1. Juli 2027 steigen, steht erst nach der endgültigen Festlegung im Frühjahr 2027 fest.
