Rentenbeiträge steigen: Wer 2027 rund 450 Euro mehr zahlen muss

Die Rentenbeiträge steigen 2027 für Gutverdiener.
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaFür Arbeitnehmer mit hohem Einkommen wird die gesetzliche Rentenversicherung 2027 voraussichtlich teurer. Die Bundesregierung hat beschlossen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar deutlich anzuheben. Statt bislang 8.450 Euro sollen künftig 8.850 Euro monatlich gelten. Das entspricht einer Erhöhung um 400 Euro.
Damit müssen Gutverdiener auf einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenbeiträge entrichten. Bei einem unveränderten Beitragssatz von 18,6 Prozent bedeutet das für Arbeitnehmer bis zu 37,20 Euro zusätzliche Kosten im Monat. Auf das gesamte Jahr gerechnet sind es 446,40 Euro. Die neuen Werte wurden am 7. Oktober 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht allerdings noch aus.
Ab diesem Gehalt müssen Arbeitnehmer mehr zahlen
Ob Beschäftigte von der Änderung betroffen sind, hängt von ihrem Bruttoeinkommen ab. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des Einkommens Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig werden.
Wer mehr verdient, muss auf den darüberliegenden Betrag keine zusätzlichen Rentenbeiträge zahlen. Weil diese Grenze 2027 steigen soll, werden künftig höhere Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt.
Für Arbeitnehmer, die bei unverändertem Gehalt monatlich höchstens 8.450 Euro brutto verdienen, ändert sich dadurch nichts. Wer dagegen mehr verdient, muss mit einer höheren Belastung rechnen.
Besonders deutlich wird der Unterschied bei Beschäftigten mit einem Monatsgehalt von mindestens 8.850 Euro. Sie zahlen bei einem Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent künftig maximal 823,05 Euro statt bislang 785,85 Euro monatlich in die Rentenversicherung.
Tabelle: So viel mehr Rentenbeiträge werden 2027 fällig
Wie stark die Mehrbelastung ausfällt, zeigen folgende Rechenbeispiele. Zugrunde gelegt werden ein unverändertes Monatsbrutto und ein gleichbleibender Arbeitnehmerbeitrag von 9,3 Prozent.
Die Tabelle zeigt: Schon bei einem Monatsbrutto von 8.500 Euro steigen die Rentenbeiträge leicht. Die maximale Mehrbelastung durch die neue Grenze wird bei 8.850 Euro erreicht. Wer noch mehr verdient, muss allein wegen dieser Änderung keine weiteren zusätzlichen Beiträge entrichten.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf das Nettogehalt können geringer ausfallen, da höhere Rentenversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden können. Auch Gehaltsänderungen und Sonderzahlungen können die individuelle Berechnung beeinflussen.
Warum steigen die Rentenbeiträge 2027?
Hintergrund ist die jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland.
Steigen die Einkommen, werden zeitversetzt auch die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Sozialversicherung mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt hält.
Für 2027 steigt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach den Regierungsplänen von 101.400 auf 106.200 Euro.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze. Die zusätzliche Belastung entsteht in den genannten Beispielen nicht durch einen höheren Beitragssatz, sondern dadurch, dass ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig wird.
Wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr Rente
Die höheren Beiträge haben allerdings auch eine positive Seite: Betroffene Arbeitnehmer erwerben zusätzliche Ansprüche auf ihre spätere gesetzliche Rente.
Die Höhe dieser Ansprüche wird über sogenannte Entgeltpunkte berechnet. Entscheidend ist dabei unter anderem, wie hoch das beitragspflichtige Einkommen im Verhältnis zum durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten ausfällt.
Für 2027 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 53.452 Euro jährlich. Wer durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich 4.800 Euro beitragspflichtiges Jahreseinkommen erreicht, kann dadurch rechnerisch rund 0,09 zusätzliche Rentenpunkte erwerben.
Wie viel zusätzliche Rente daraus später tatsächlich entsteht, hängt vom dann geltenden Rentenwert und den individuellen Voraussetzungen ab.
Nicht nur die Rentenversicherung wird 2027 teurer
Die höheren Beitragsbemessungsgrenzen betreffen nicht ausschließlich die gesetzliche Rentenversicherung. Auch bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollen die Grenzen 2027 steigen.
Dort erhöht sich die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro. Dadurch können auf Gutverdiener weitere Mehrkosten zukommen.
Hinzu kommt die Arbeitslosenversicherung, deren Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls auf 8.850 Euro monatlich steigen soll. Für Arbeitnehmer mit entsprechend hohem Einkommen kann die gesamte zusätzliche Belastung aus den Sozialversicherungen deshalb deutlich über den rund 450 Euro liegen, die allein durch die höhere Rentenversicherungsgrenze entstehen.
