Ruhestand: Wie die Rentenreform sich auf das Rentenalter auswirkt

Bei der Rentenreform hat sich in letzter Zeit kaum etwas getan.
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaDie Rente mit 67 könnte künftig nicht mehr die letzte Stufe beim gesetzlichen Rentenalter sein. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter nach 2031 schrittweise weiter anzuheben. Entscheidend soll dabei die Entwicklung der Lebenserwartung sein.
Union und SPD haben angekündigt, die Empfehlungen der Kommission grundsätzlich umsetzen zu wollen. Allerdings sind die geplanten Änderungen noch nicht beschlossen. Für Versicherte gelten deshalb weiterhin die bisherigen gesetzlichen Altersgrenzen.
Wie soll sich das Rentenalter durch die Reform ändern?
Nach den Vorschlägen der Rentenkommission soll das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um zwölf Monate, sollen davon rechnerisch acht Monate auf eine längere Erwerbsphase und vier Monate auf eine längere Rentenphase entfallen.
Auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen könnte das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 Jahren auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigt.
Die Anhebung wäre damit zunächst vergleichsweise gering. Allerdings sieht der Vorschlag einen dauerhaften Anpassungsmechanismus vor. Sollte die Lebenserwartung weiter steigen, könnte auch das Rentenalter in den folgenden Jahrzehnten weiter angehoben werden.
Ein generelles Rentenalter von 68 oder 70 Jahren ist derzeit jedoch nicht beschlossen.
Was soll aus der Rente nach 45 Versicherungsjahren werden?
Neben der regulären Altersgrenze steht auch die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte auf dem Prüfstand.
Bisher können Menschen mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren vorzeitig in Rente gehen, ohne dafür dauerhafte Rentenabschläge hinnehmen zu müssen. Die Altersgrenze wird allerdings bereits schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese Altersrente nach geltendem Recht frühestens mit 65 Jahren beziehen.
Die Rentenkommission empfiehlt, diese Möglichkeit künftig abzuschaffen. Stattdessen soll es besondere Schutzregelungen für langjährige Beitragszahler geben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können.
Gerade dieser Reformvorschlag ist politisch umstritten. Ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren tatsächlich abgeschafft wird und welche Übergangsfristen gelten könnten, ist noch offen.
Wird auch die Frührente mit Abschlägen eingeschränkt?
Eine weitere Empfehlung betrifft Menschen, die mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht haben. Sie können bislang grundsätzlich ab 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Dafür müssen sie allerdings dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen.
Die Rentenkommission schlägt vor, das frühestmögliche Eintrittsalter von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Anschließend soll auch diese Altersgrenze entsprechend der allgemeinen Regelaltersgrenze steigen.
Damit könnte ein früher Renteneintritt künftig schwieriger werden. Auch dieser Vorschlag muss jedoch erst gesetzlich umgesetzt werden.
Wann soll die Rentenreform in Kraft treten?
Die Alterssicherungskommission hat ihre insgesamt 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 vorgelegt. Anfang Juli verständigte sich die Regierungskoalition darauf, die Vorschläge zügig umzusetzen.
Inzwischen wird an der gesetzlichen Ausgestaltung gearbeitet. Ein Referentenentwurf liegt vor, die abschließenden Entscheidungen stehen aber noch aus.
Für Versicherte bedeutet das: Das gesetzliche Rentenalter steigt durch die neue Reform bislang nicht. Die bereits beschlossene schrittweise Anhebung auf 67 Jahre läuft dagegen weiter.
Wer seinen Ruhestand plant, sollte sich deshalb vorerst an den geltenden Altersgrenzen orientieren. Ob und in welchem Umfang künftig zusätzliche Monate hinzukommen, wird erst mit der endgültigen Verabschiedung der Rentenreform feststehen.
